ADS + Autofahren

  • ADS + Autofahren
     gast77
      schrieb am Sonntag, 28. November 2010
    Ich habe da mal eine Frage. Darf man mit ADS bzw. ADHS ein Auto steuren. Ich war immer der Meinung das es geht. Habe aber heute von einem Fall gehört das die Behörde jemanden den Führerschein abgenommen hat nachdem sie erfahren hatte das derjenige ADS hat. Ich kenne einige die mit ADS bzw. ADHS seit Jahren bzw. auch Jahrzehnten trotz ADS/ADHS unfallfrei Autofahren. Ich habe im Internet darüber nichts gefunden.
    Danke für Eure Antworten.
  • Thema
    Re: ADS + Autofahren
    Autor
      Peterchen44
      schrieb am Sonntag, 28. November 2010
    Text
    Nimmst du ein Methylphenidat-Präparat?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: ADS + Autofahren
    Autor
      gast77
      schrieb am Sonntag, 28. November 2010
    Text
    >Nimmst du ein Methylphenidat-Präparat?
    Nein, ich und von denn anderen nimmt keiner ein Methylphenidat-Präparat.
    Ich habe auch nie ein Problem gesehen mit ADS Auto zu fahren. Mein Fahrlehrer übrings auch nicht.

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  • Thema
    Re: Re: Re: ADS + Autofahren
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 28. November 2010
    Text
    ADS ist zumindest keine Erkrankung, die grundsätzlich die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen einschränkt, d.h. es ist nicht in Anlage 4 zur FeV aufgeführt. Trotzdem darf die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten oder eine MPU anordnen, wenn sie im konkreten Einzelfall (z.B. bei einer Meldung über auffälliges Fahrverhalten) die Eignung anzweifelt.

    Wenn die FEB nichts unternimmt, bist du trotzdem - oder erst recht - für deine Eignung selbst verantwortlich. Gefährdest du andere, weil du (momentan) nicht in der Lage bist, ein Fahrzeug zu führen, stellt das eine Straftat dar. Das hat nichts speziell mit ADS zu tun, sondern gilt ganz allgemein für alle geistigen und körperlichen Mängel (§ 315c StGB).


    >Ich habe auch nie ein Problem gesehen mit ADS Auto zu fahren. Mein Fahrlehrer übrings auch nicht.

    Ein kompetenter Ansprechpartner wäre ein Arzt, vorzugsweise ein Spezialist und kein Hausarzt. Der FL kennt zwar möglicherweise die rechtlichen Gegebenheiten, aber ihm fehlen die medizinischen Kenntnisse. Dass du selbst die Lage nicht immer objektiv betrachten kannst, ist dir sicher auch klar.

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