A2 Ursprungsleistung des Motorrads 98PS?

  • A2 Ursprungsleistung des Motorrads 98PS?
     speedy999
      schrieb am Dienstag, 31. Juli 2012
    Hallo,

    Ich habe gelesen dass es für den A2 die 48PS Drossel gibt und Die Maschinen im Urspungszustand nicht mehr als 98PS haben dürfen. ( In Europa)
    Ist das in Deutschland dann auch so?
    Oder kann die Maschine auch 125PS haben und dann auf 48PS gedrosselt werden?

  • Thema
    Re: A2 Ursprungsleistung des Motorrads 98PS?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 31. Juli 2012
    Text
    >Ich habe gelesen dass es für den A2 die 48PS Drossel gibt und Die Maschinen im Urspungszustand nicht mehr als 98PS haben dürfen. ( In Europa)
    >Ist das in Deutschland dann auch so?

    Deutschland liegt in Europa ...

    Zur Klasse A2 werden alle "Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind" gehören (2006/126/EG). Wenn du mit PS rechnen willst: Das ungedrosselte Modell darf höchstens 95 PS Leistung haben.

    Was man mit einer um mehr als 50 % gedrosselten Maschine anfangen will, war mir noch nie so recht zugänglich.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: A2 Ursprungsleistung des Motorrads 98PS?
    Autor
      speedy999
      schrieb am Mittwoch, 1. August 2012
    Text
    >>Ich habe gelesen dass es für den A2 die 48PS Drossel gibt und Die Maschinen im Urspungszustand nicht mehr als 98PS haben dürfen. ( In Europa)
    >>Ist das in Deutschland dann auch so?
    >
    >Deutschland liegt in Europa ...
    >
    >Zur Klasse A2 werden alle "Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind" gehören (2006/126/EG). Wenn du mit PS rechnen willst: Das ungedrosselte Modell darf höchstens 95 PS Leistung haben.
    >
    >Was man mit einer um mehr als 50 % gedrosselten Maschine anfangen will, war mir noch nie so recht zugänglich.


    Naja hier steht was anderes.

    http://motorrad.wikia.com/wiki/Fahrerlaubnis_und_F%C3%BChrerschein

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: A2 Ursprungsleistung des Motorrads 98PS?
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 1. August 2012
    Text
    >Naja hier steht was anderes.
    >
    >http://motorrad.wikia.com/wiki/Fahrerlaubnis_und_F%C3%BChrerschein

    Ich hatte noch keine Zeit (und auch recht wenig Lust) mich mit den bereits beschlossenen, vorgelegten und entworfenen Teilen der Umsetzung dieser Richtlinie auseinanderzusetzen, daher ist meine Aussage mit Vorsicht zu genießen. In der EG-Richtlinie - die ich im Gegensatz dann ganz gut kenne - steht nichts von einer Möglichkeit für die Mitgliedsstaaten, hier abweichende Regelungen zu erlassen. Das ist künftig auch harmonisiertes Recht, also kann D (theoretisch) nicht einfach etwas anderes beschließen.

    Daher kann ich zumindest diesen Satz recht eindeutig kommentieren:
    "Die Legalität bei einer Fahrt ins Ausland ist unklar."

    Die Legalität ist nicht unklar sondern glasklar: Im Ausland gilt nur harmonisiertes Recht sowie das Recht des jeweiligen Landes. Dass (bzw. ob) dieses Mopped in Deutschland mit A2 gefahren werden darf, ist dafür völlig egal.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: A2 Ursprungsleistung des Motorrads 98PS?
    Autor
      kampino
      schrieb am Mittwoch, 1. August 2012
    Text
    Hallo !

    Da das Ganze noch nicht so wirklich in trockenen Tüchern ist, kann man nur immer Aussagen zum Stand der Dinge machen.
    Meines Wissens nach, ist die Regelung wie sie meine Vorschreiberin erwähnt hat gekippt worden. Also wäre es egal, von welchem Motorrad die 48 PS abgeleitet sind.
    Rein technisch kann ich aber nur davor warnen, je höher die Ausgangsleistung ist, um so bescheidener fährt sich die gedrosselte Version...
    Es macht also Sinn, sich für die ersten paar Jahre eine Maschine mit geringerer Ausgangsleistung zu kaufen. Meistens hat man nach 2 Jahren eh Lust auf nen neues Bike und dann kanns mal was Stärkeres sein.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: A2 Ursprungsleistung des Motorrads 98PS?
    Autor
      speedy999
      schrieb am Mittwoch, 1. August 2012
    Text
    >Hallo !
    >
    >Da das Ganze noch nicht so wirklich in trockenen Tüchern ist, kann man nur immer Aussagen zum Stand der Dinge machen.
    >Meines Wissens nach, ist die Regelung wie sie meine Vorschreiberin erwähnt hat gekippt worden. Also wäre es egal, von welchem Motorrad die 48 PS abgeleitet sind.
    >Rein technisch kann ich aber nur davor warnen, je höher die Ausgangsleistung ist, um so bescheidener fährt sich die gedrosselte Version...
    >Es macht also Sinn, sich für die ersten paar Jahre eine Maschine mit geringerer Ausgangsleistung zu kaufen. Meistens hat man nach 2 Jahren eh Lust auf nen neues Bike und dann kanns mal was Stärkeres sein.

    Naja eigentlich wollte ich mir ja eine R6 kaufen und nach 2 Jahren A unbeschränkt erlangen.
    Jetzt muss ich eben noch eine Prüfung machen. :(
    Wenn ich da nur an Kalifornien denke. :)
    Wie einfach da alles geht. Aber so unsinnige Sachen gibts auch nur hier.
    Kann ich eigentlich auf meinem eigenen Motorrad die Aufstiegsprüfung machen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: A2 Ursprungsleistung des Motorrads 98PS?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 1. August 2012
    Text

    >Kann ich eigentlich auf meinem eigenen Motorrad die Aufstiegsprüfung machen?

    Die Ausbildung UND die Prüfung müssen auf der Klasse gefahren werden, die erlangt werden möchte.

    Wenn du also ein Krad besitzt, in der Güte, wie du die Fahrerlaubnis erlangen möchtest, darfst du es vor dem Bestehen (und erreichtem Mindestalter!) nur zu Ausbildungs- oder Prüfungszwecken verwenden.
    Dass das zuvor auch noch mit der Versicherung abgeklärt werden muss, setze ich als bekannt voraus.

    Was spricht aber dagegen, wenn du nun noch in diesem Sommer Klasse A beschränkt machst und nach 2 Jahren auf die offene Maschine wechselst? Ohne Prüfung.
    Was kleines Gebrauchtes für den Anfang, dem auch die ein oder andere "Kampfspur" nichts ausmacht.

    Die Gesetzesänderung tritt doch erst im Jan. 2013 in Kraft. Wer bis dahin A beschränkt hat, braucht nur zu warten -und wenn eben möglich Erfahrung sammeln. ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: A2 Ursprungsleistung des Motorrads 98PS?
    Autor
      speedy999
      schrieb am Mittwoch, 1. August 2012
    Text
    >
    >>Kann ich eigentlich auf meinem eigenen Motorrad die Aufstiegsprüfung machen?
    >
    >Die Ausbildung UND die Prüfung müssen auf der Klasse gefahren werden, die erlangt werden möchte.
    >
    >Wenn du also ein Krad besitzt, in der Güte, wie du die Fahrerlaubnis erlangen möchtest, darfst du es vor dem Bestehen (und erreichtem Mindestalter!) nur zu Ausbildungs- oder Prüfungszwecken verwenden.
    >Dass das zuvor auch noch mit der Versicherung abgeklärt werden muss, setze ich als bekannt voraus.
    >
    >Was spricht aber dagegen, wenn du nun noch in diesem Sommer Klasse A beschränkt machst und nach 2 Jahren auf die offene Maschine wechselst? Ohne Prüfung.
    >Was kleines Gebrauchtes für den Anfang, dem auch die ein oder andere "Kampfspur" nichts ausmacht.
    >
    >Die Gesetzesänderung tritt doch erst im Jan. 2013 in Kraft. Wer bis dahin A beschränkt hat, braucht nur zu warten -und wenn eben möglich Erfahrung sammeln. ;o)

    Wie gerne ich das auch machen täte, 18 werde ich erst nächstes Jahr.
    Kann man da nichts machen das man noch a beschränkt erhält, wenn im Antrag auch schon A beschränkt steht?

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