A1 zu A2

  • A1 zu A2
     Centerfielder
      schrieb am Sonntag, 5. September 2021
    Hi zusammen, habe vor kurzem den B196 gemacht und den neuen Führeschein bekommen.
    Da ich nicht wusste ob ich mit meinem 1982 erworbenen FS die 125 Klasse fahren durfte und eh noch ein paar Fahrstunden machen wollte, schien mir das ok. So nun habe ich den neuen FS bekommen und es wurde mir der A1 und hinter der B Klasse die 196 eingetragen.
    Was bedeutet das nun für mich ?
    Hatte ich den A1 schon und abgesehen von den Fahrstunden die ich eh machen wollte, wäre der B196 nicht nötig gewesen ?
    Kann ich jetzt eigentlich auch den A2 durch eine Praktische Prüfung erlangen, da der A1 nun ab 1982 eingetragen ist ?
    Über ausagekräftige Aufklärung bin ich sehr dankbar.
    PS. Das mit den Bienchen und Blümchen weiß ich schon :-)
  • Thema
    Re: A1 zu A2
    Autor
      Dean
      schrieb am Sonntag, 5. September 2021
    Text

    A2 kann man immer machen wenn man älter als 18 ist.

    Wer VOR dem 01.04.80 Klasse 3 erworben hat darf prüfungsfrei auch 125er fahren.

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  • Thema
    Re: A1 zu A2
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Montag, 6. September 2021
    Text
    >Hi zusammen, habe vor kurzem den B196 gemacht und den neuen Führeschein bekommen.
    >Da ich nicht wusste ob ich mit meinem 1982 erworbenen FS die 125 Klasse fahren durfte und eh noch ein paar Fahrstunden machen wollte, schien mir das ok. So nun habe ich den neuen FS bekommen und es wurde mir der A1 und hinter der B Klasse die 196 eingetragen.
    >Was bedeutet das nun für mich ?
    >Hatte ich den A1 schon und abgesehen von den Fahrstunden die ich eh machen wollte, wäre der B196 nicht nötig gewesen ?
    >Kann ich jetzt eigentlich auch den A2 durch eine Praktische Prüfung erlangen, da der A1 nun ab 1982 eingetragen ist ?
    >Über ausagekräftige Aufklärung bin ich sehr dankbar.
    >PS. Das mit den Bienchen und Blümchen weiß ich schon :-)

    Hinter dem "alten" A1 und hinter A sollten weitere Schlüsselzahlen stehen, die den alten Besitzstand für das Führen 3-rädriger Fahrzeuge sichern und somit 2-rädrige Fahrzeuge dieser Klasse - von B196 jetzt abgesehen - ausschließen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: A1 zu A2
    Autor
      Centerfielder
      schrieb am Dienstag, 7. September 2021
    Text
    >>Hi zusammen, habe vor kurzem den B196 gemacht und den neuen Führeschein bekommen.
    >>Da ich nicht wusste ob ich mit meinem 1982 erworbenen FS die 125 Klasse fahren durfte und eh noch ein paar Fahrstunden machen wollte, schien mir das ok. So nun habe ich den neuen FS bekommen und es wurde mir der A1 und hinter der B Klasse die 196 eingetragen.
    >>Was bedeutet das nun für mich ?
    >>Hatte ich den A1 schon und abgesehen von den Fahrstunden die ich eh machen wollte, wäre der B196 nicht nötig gewesen ?
    >>Kann ich jetzt eigentlich auch den A2 durch eine Praktische Prüfung erlangen, da der A1 nun ab 1982 eingetragen ist ?
    >>Über ausagekräftige Aufklärung bin ich sehr dankbar.
    >>PS. Das mit den Bienchen und Blümchen weiß ich schon :-)
    >
    >Hinter dem "alten" A1 und hinter A sollten weitere Schlüsselzahlen stehen, die den alten Besitzstand für das Führen 3-rädriger Fahrzeuge sichern und somit 2-rädrige Fahrzeuge dieser Klasse - von B196 jetzt abgesehen - ausschließen.

    Thx für die Info.
    Hinter der Klasse A habe ich die Schlüssel 79.03 und 79.04 also für 3-rädrige drin.
    Hinter der Klasse A1 ab 11.03.1982 steht unter Spalte 11 und 12 nichts, nicht einmal ein Strich.
    Bedeutet für mich: Um den A2 zu erlangen bedarf es nur einer verkürzten prak. Prüfung !

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  • Thema
    Re: Re: Re: A1 zu A2
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Mittwoch, 8. September 2021
    Text

    >
    >Thx für die Info.
    >Hinter der Klasse A habe ich die Schlüssel 79.03 und 79.04 also für 3-rädrige drin.
    >Hinter der Klasse A1 ab 11.03.1982 steht unter Spalte 11 und 12 nichts, nicht einmal ein Strich.
    >Bedeutet für mich: Um den A2 zu erlangen bedarf es nur einer verkürzten prak. Prüfung !

    Von B196 auf A2 gibt es keinen stufenweisen Zugang!

    Mit Einführung der Klasse 1b am 01.04.1980 waren die 80er (sowie die späteren 125er) auch nicht mehr in die Klasse 3 enthalten.
    Wieso Du jetzt den A1 ohne Schlüsselzahl drin hast, weiß ich nicht.
    Ich tippe auf Fehler vom Amt.
    Das heißt dann aber nicht, dass Du im Besitz der uneingeschränkten Fahrerlaubnis A1 bist, nur weil das Amt sich im Führerschein vertan hat. Zur rechtmäßigen Erteilung einer Fahrerlaubnis müssen nämlich gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, und dazu gehört in Deinem Fall auch eine entsprechende Prüfung (§§15 ff. FeV), die Du aber offenbar nie absolviert hast.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: A1 zu A2
    Autor
      Centerfielder
      schrieb am Donnerstag, 9. September 2021
    Text
    >
    >>
    >>Thx für die Info.
    >>Hinter der Klasse A habe ich die Schlüssel 79.03 und 79.04 also für 3-rädrige drin.
    >>Hinter der Klasse A1 ab 11.03.1982 steht unter Spalte 11 und 12 nichts, nicht einmal ein Strich.
    >>Bedeutet für mich: Um den A2 zu erlangen bedarf es nur einer verkürzten prak. Prüfung !
    >
    >Von B196 auf A2 gibt es keinen stufenweisen Zugang!
    >
    >Mit Einführung der Klasse 1b am 01.04.1980 waren die 80er (sowie die späteren 125er) auch nicht mehr in die Klasse 3 enthalten.
    >Wieso Du jetzt den A1 ohne Schlüsselzahl drin hast, weiß ich nicht.
    >Ich tippe auf Fehler vom Amt.
    >Das heißt dann aber nicht, dass Du im Besitz der uneingeschränkten Fahrerlaubnis A1 bist, nur weil das Amt sich im Führerschein vertan hat. Zur rechtmäßigen Erteilung einer Fahrerlaubnis müssen nämlich gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, und dazu gehört in Deinem Fall auch eine entsprechende Prüfung (§§15 ff. FeV), die Du aber offenbar nie absolviert hast.

    Thx, jetzt weiß ich Bescheid. Gefällt mir zwar nicht, aber wer weiß für was es gut ist.
    Thx, an alle die hier im Forum sich die Zeit nehmen, die auch ungewöhnlichsten Fragen zu beantworten.
    LG Centerfielder

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