A1 usw...

  • A1 usw...
     Maxus
      schrieb am Samstag, 10. Oktober 2009
    Hallo, wenn ich die theorie mit 15 und 10 monaten für a1 mache, gilt die dann auch noch für auto mit 17..? weil ich könnte ja mit 16,5 den autolappen beantragen, und die theorie gilt ja ein jahr lang oder nicht..?
    mfg
  • Thema
    Re: A1 usw...
    Autor
      tobi*
      schrieb am Samstag, 10. Oktober 2009
    Text
    >Hallo, wenn ich die theorie mit 15 und 10 monaten für a1 mache, gilt die dann auch noch für auto mit 17..? weil ich könnte ja mit 16,5 den autolappen beantragen, und die theorie gilt ja ein jahr lang oder nicht..?
    >mfg
    >


    Dann hast Du eine bestandene Theorieprüfung für A1, aber noch keine für B. Die darfst Du erst 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters ablegen.

    Wenn Du jetzt Klasse A1 erwibst und später BF17 beantragst, dann ist das ganz klar eine Erweiterung der Fahrerlaubnis. Dazu gehst Du dann wieder sechsmal in den Grundunterricht und 2x Unterricht für Klasse B und machst eine Theorieprüfung, bei der Du nur noch 20 Fragen bekommst und dir max. sechs Fehlerpunkte leisten darfst.

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