A1 Führeschein bei führerscheinklasse B dabei?

  • A1 Führeschein bei führerscheinklasse B dabei?
     devid
      schrieb am Montag, 7. September 2009
    Hi an alle
    ich hab gehört, dass ab september 2009 beim Autoführerschein wieder der 125er dabei sein soll. stimmt das oder hat sich da einer vertan?
  • Thema
    Re: A1 Führeschein bei führerscheinklasse B dabei?
    Autor
      Mursik
      schrieb am Montag, 7. September 2009
    Text
    Hallo!

    So schnell geht das mit dem A1 nicht. Allerdings hat die EU diese Koppelung (leider) beschlossen, umgesetzt werden muß das bis spätestens 2012. Du mußt dich also noch etwas gedulden, wenn sich bis dahin nicht wieder was geändert hat.
    Allerdings hoffe ich, daß diese Umsetzung nie kommt, denn wer Auto fahren kann, kann noch lange nicht Motorrad fahren. Spätestens bei der ersten Vollbremsung legst du dir die Karten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: A1 Führeschein bei führerscheinklasse B dabei?
    Autor
      carhol*
      schrieb am Montag, 7. September 2009
    Text
    >Hallo!
    >
    >So schnell geht das mit dem A1 nicht. Allerdings hat die EU diese Koppelung (leider) beschlossen, umgesetzt werden muß das bis spätestens 2012.

    << da weisst du mehr als ich. quelle ??

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: A1 Führeschein bei führerscheinklasse B dabei?
    Autor
      tobi*
      schrieb am Montag, 7. September 2009
    Text
    Zitat aus Artikel 6 der 3. EU Führerscheinrichtlinie



    3. Die Mitgliedstaaten können für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet folgende Äquivalenzen festlegen:

    a) dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW fallen unter den Führerschein der Klasse B, sofern der Inhaber dieses Führerscheins mindestens das 21. Lebensjahr vollendet hat;

    b) Krafträder der Klasse A1 fallen unter den Führerschein der Klasse B.

    Da dieser Absatz nur im jeweiligen Hoheitsgebiet gilt, geben die Mitgliedstaaten auf dem Führerschein nicht an, dass der Inhaber zum Führen dieser Fahrzeuge berechtigt ist.



    Fundstelle:

    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0126:DE:HTML

    Ich denke mal, die Betonung liegt auf "Die Mitgliedsstaaten KÖNNEN".....

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: A1 Führeschein bei führerscheinklasse B dabei?
    Autor
      carhol*
      schrieb am Montag, 7. September 2009
    Text
    >Zitat aus Artikel 6 der 3. EU Führerscheinrichtlinie
    >
    >
    >
    >3. Die Mitgliedstaaten können für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet folgende Äquivalenzen festlegen:
    >
    ach das meinst du.

    aber wie da steht, KÖNNEN; nicht MÜSSEN.
    in d-land wird das nicht kommen.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: A1 Führeschein bei führerscheinklasse B dabei?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 7. September 2009
    Text
    Das Gerücht kommt ja regelmäßig auf - es ist aber nichts dran.

    Auch ohnen die 3. EU-FS-Rili KÖNNTEN die Mitgliedsstaaten die Klasse A1 prüfungsfrei (oder mit selbst festzulegenden Auflagen, s. Österreich) zusammen mit der Klasse B erteilen. Dann erfolgt auch ein Eintrag auf der Karte und man darf von der Klasse sogar EU-weit Gebrauch machen.

    In Deutschland ist das aber nicht geplant.

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