Hi an alle ich hab gehört, dass ab september 2009 beim Autoführerschein wieder der 125er dabei sein soll. stimmt das oder hat sich da einer vertan?
Thema
Re: A1 Führeschein bei führerscheinklasse B dabei?
Autor
Mursik
schrieb am Montag, 7. September 2009
Text
Hallo!
So schnell geht das mit dem A1 nicht. Allerdings hat die EU diese Koppelung (leider) beschlossen, umgesetzt werden muß das bis spätestens 2012. Du mußt dich also noch etwas gedulden, wenn sich bis dahin nicht wieder was geändert hat. Allerdings hoffe ich, daß diese Umsetzung nie kommt, denn wer Auto fahren kann, kann noch lange nicht Motorrad fahren. Spätestens bei der ersten Vollbremsung legst du dir die Karten.
Re: Re: A1 Führeschein bei führerscheinklasse B dabei?
Autor
carhol*
schrieb am Montag, 7. September 2009
Text
>Hallo! > >So schnell geht das mit dem A1 nicht. Allerdings hat die EU diese Koppelung (leider) beschlossen, umgesetzt werden muß das bis spätestens 2012.
Re: Re: Re: A1 Führeschein bei führerscheinklasse B dabei?
Autor
tobi*
schrieb am Montag, 7. September 2009
Text
Zitat aus Artikel 6 der 3. EU Führerscheinrichtlinie
3. Die Mitgliedstaaten können für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet folgende Äquivalenzen festlegen:
a) dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW fallen unter den Führerschein der Klasse B, sofern der Inhaber dieses Führerscheins mindestens das 21. Lebensjahr vollendet hat;
b) Krafträder der Klasse A1 fallen unter den Führerschein der Klasse B.
Da dieser Absatz nur im jeweiligen Hoheitsgebiet gilt, geben die Mitgliedstaaten auf dem Führerschein nicht an, dass der Inhaber zum Führen dieser Fahrzeuge berechtigt ist.
Re: Re: Re: Re: A1 Führeschein bei führerscheinklasse B dabei?
Autor
carhol*
schrieb am Montag, 7. September 2009
Text
>Zitat aus Artikel 6 der 3. EU Führerscheinrichtlinie > > > >3. Die Mitgliedstaaten können für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet folgende Äquivalenzen festlegen: > ach das meinst du.
aber wie da steht, KÖNNEN; nicht MÜSSEN. in d-land wird das nicht kommen.
Re: Re: Re: Re: Re: A1 Führeschein bei führerscheinklasse B dabei?
Autor
kk145
schrieb am Montag, 7. September 2009
Text
Das Gerücht kommt ja regelmäßig auf - es ist aber nichts dran.
Auch ohnen die 3. EU-FS-Rili KÖNNTEN die Mitgliedsstaaten die Klasse A1 prüfungsfrei (oder mit selbst festzulegenden Auflagen, s. Österreich) zusammen mit der Klasse B erteilen. Dann erfolgt auch ein Eintrag auf der Karte und man darf von der Klasse sogar EU-weit Gebrauch machen.