:( frage hab...

  • :( frage hab...
     naris
      schrieb am Mittwoch, 7. Juli 2010
    hallo,

    ich muss hier mal meinen frust von der seele schreiben..
    hier sind doch so viele fahrlehrer und andere die erfahrung haben und einen tip geben können..
    und bitte nicht wieder steinigen und fertig machen..mir gehts sowieso gar nicht gut :.(
    zum thema, nächste woche habe ich prüfung..
    heute bin ich gefahren morgen auch nochmal. als ich heute bezahlen wollte hat die sekreterin sofort das geld für die sonderfahrten berechnet + prüfungfahrt.. ich dachte mir ich hab doch immer alles bezahlt bis jetzt.. ja dann viel mir ein, dass eine sonderfahrt 36,90 ist.. ich aber bis jetzt immer nur 31,90 bezahlt habe.. nur einmal musste ich die sonderfahrt bezahlen. dachte mir, ahh nicht so schlimm weil sie fast jede stunde autobahnfahrt macht. ich musste aber niee eine nachtfahrt machen!! habe sie mal darauf angesprochen, sie hat aber nichts gesagt. doch heute wurde dann 11 mal 5 euro die sonderfahrten berechnet(einmal wurde ja bezahlt) hab das erst gar nicht realisiert, habe noch nicht bezahlt, weil ich damit nicht gerechnet habe. meint ihr das ist gerecht?? muss ich 15 euro mehr bezahlen obwohl ich nie eine nachtfahrt gemacht habe..
    zumal ich auch gemerkt habe, dass alle in der fahrschule immer nett waren, jetzt vor der prüfung plötzlich gemein sind :S

    ich weiss das kommt jetzt alles so kindlisch herüber..

    lg
  • Thema
    Re: :( frage hab...
    Autor
      rine
      schrieb am Mittwoch, 7. Juli 2010
    Text
    vielleicht macht dein fl die nachtfahrten nächste woche mit dir.

    rede mit ihm!

    ansonsten ist das betrug! und warum solltest du etwas bezahlen, wofür du keine leistung erhälst?!

    LG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: :( frage hab...
    Autor
      naris
      schrieb am Mittwoch, 7. Juli 2010
    Text
    >vielleicht macht dein fl die nachtfahrten nächste woche mit dir.
    >
    >rede mit ihm!
    >
    >ansonsten ist das betrug! und warum solltest du etwas bezahlen, wofür du keine leistung erhälst?!
    >
    >LG

    nein nächste woche ist doch prüfung geht nicht mehr..
    solangsam denke ich das auch :(( weil sie mir für morgen (letzte fahrt) eine doppeltstunde gegeben hat ohne meine zustimmung. erst später habe ich das gesehen :S sonst fragt sie ja immer doppelt oder einzel?!!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: :( frage hab...
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 7. Juli 2010
    Text
    >heute bin ich gefahren morgen auch nochmal. als ich heute bezahlen wollte hat die sekreterin sofort das geld für die sonderfahrten berechnet + prüfungfahrt..

    Vorkasse bei der Prüfung ist üblich, da sonst die Fahrschule ihrem Geld nachrennen muss. Das wäre also noch kein Grund zur Sorge.


    >dachte mir, ahh nicht so schlimm weil sie fast jede stunde autobahnfahrt macht. ich musste aber niee eine nachtfahrt machen!! habe sie mal darauf angesprochen, sie hat aber nichts gesagt.

    Mal Klartext: Welche Sonderfahrten wurden durchgeführt und wie lief das ab? Nicht alles was über die Autobahn geht, ist auch gleich eine Autobahnfahrt, gleiches gilt für alle anderen Sonderfahrten. Außerdem müssen zwei der Überland- und Autobahnfahrten als Doppelstunde genommen werden.

    Die Fahrten müssen durchgeführt und nicht nur berechnet werden. Du bestätigst das auch mit deiner Unterschrift auf der Ausbildungsbescheinigung, die bei der Prüfung dem Prüfer ausgehändigt wird.


    >ich weiss das kommt jetzt alles so kindlisch herüber..

    Das einzige was kindisch wäre, wäre wenn du mit der Fahrschule nicht reden würdest.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: :( frage hab...
    Autor
      naris
      schrieb am Mittwoch, 7. Juli 2010
    Text
    >>heute bin ich gefahren morgen auch nochmal. als ich heute bezahlen wollte hat die sekreterin sofort das geld für die sonderfahrten berechnet + prüfungfahrt..
    >
    >Vorkasse bei der Prüfung ist üblich, da sonst die Fahrschule ihrem Geld nachrennen muss. Das wäre also noch kein Grund zur Sorge.
    >
    >
    >>dachte mir, ahh nicht so schlimm weil sie fast jede stunde autobahnfahrt macht. ich musste aber niee eine nachtfahrt machen!! habe sie mal darauf angesprochen, sie hat aber nichts gesagt.
    >
    >Mal Klartext: Welche Sonderfahrten wurden durchgeführt und wie lief das ab? Nicht alles was über die Autobahn geht, ist auch gleich eine Autobahnfahrt, gleiches gilt für alle anderen Sonderfahrten. Außerdem müssen zwei der Überland- und Autobahnfahrten als Doppelstunde genommen werden.
    >
    >Die Fahrten müssen durchgeführt und nicht nur berechnet werden. Du bestätigst das auch mit deiner Unterschrift auf der Ausbildungsbescheinigung, die bei der Prüfung dem Prüfer ausgehändigt wird.
    >
    >
    >>ich weiss das kommt jetzt alles so kindlisch herüber..
    >
    >Das einzige was kindisch wäre, wäre wenn du mit der Fahrschule nicht reden würdest.


    ja du hast recht.. habe aber angst das sie mich dann durchfallen lässt, da der prüfer ein guter freund von ihr ist..
    sie sagt immer auch das gleiche vor der prüfung, wenn man die letzten fahrstunden nicht mehr annimt, dann sagt sie immer willst du durchfallen??? das gleiche hätte sie vor 2-3 wochen meine freundin gesagt, die bei dem selben prüfer prüfung hatte :S

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: :( frage hab...
    Autor
      naris
      schrieb am Mittwoch, 7. Juli 2010
    Text
    >Mal Klartext: Welche Sonderfahrten wurden durchgeführt und wie lief das ab? Nicht alles was über die Autobahn geht, ist auch gleich eine Autobahnfahrt, gleiches gilt für alle anderen Sonderfahrten. Außerdem müssen zwei der Überland- und Autobahnfahrten als Doppelstunde genommen werden.
    >
    ich hatte nur einmal eine doppletstunde mit überland glaub ich da habe ich sogar normal bezahlt. aber sonst haben wir immer gemischt gefahren mal autobahn dann 30-zone..

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: :( frage hab...
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 8. Juli 2010
    Text
    >>Mal Klartext: Welche Sonderfahrten wurden durchgeführt und wie lief das ab? Nicht alles was über die Autobahn geht, ist auch gleich eine Autobahnfahrt, gleiches gilt für alle anderen Sonderfahrten. Außerdem müssen zwei der Überland- und Autobahnfahrten als Doppelstunde genommen werden.
    >>
    >ich hatte nur einmal eine doppletstunde mit überland glaub ich da habe ich sogar normal bezahlt. aber sonst haben wir immer gemischt gefahren mal autobahn dann 30-zone..

    Also sind bis jetzt keine Sonderfahrten durchgeführt worden und ihr werdet ja kaum noch 12 Stunden bis zur Prüfung fahren. Ganz klar: Das ist nicht erlaubt, sollte das auffliegen ist deine FE auch nach bestandener Prüfung in großer Gefahr.

    Du bezahlst dafür, also hast du auch ein Recht darauf. Im Rahmen der Sonderfahrten werden wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Lass dir das nicht gefallen!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: :( frage hab...
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 8. Juli 2010
    Text
    >Also sind bis jetzt keine Sonderfahrten durchgeführt worden .... Ganz klar: Das ist nicht erlaubt

    Das ist traurig, aber wahr. Trotzdem ist der FL der Meinung, dass der TE große Chancen hat, die pP zu bestehen - sonst wäre er nicht angemeldet worden.


    >sollte das auffliegen ist deine FE auch nach bestandener Prüfung in großer Gefahr.

    Ich weiß leider nicht mehr, ob nicht auch der Prüfling ein Formular unterschreiben muss, das den Erhalt der entspr. Fahrten bestätigt.


    >Du bezahlst dafür, also hast du auch ein Recht darauf. Im Rahmen der Sonderfahrten werden wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt.

    Volle Zustimmung


    >Lass dir das nicht gefallen!

    Und nun fängt das eigentliche Problem an. :o(
    Wie kann man das Recht einfordern, OHNE noch einmal tief in die Tasche greifen zu müssen?
    Klar ist ja: Es hat eine Schulung stattgefunden - das hat der TE ja auch bestätigt (wenigstens ist es an vielen FS üblich, den Erhalt der F-std. im Tagesnachweis des FL zu bestätigen).
    So könnte man sich zwar von dem Rechnungsbetrag 12x die Preisdifferenz zu den Sonderfahrten abziehen lassen - der Preis für die Übungsstunden bliebe allerdings erhalten.
    Gleichzeitig hätte es zur Folge, dass die geforderten S-Fahrten nachgeholt (und bezahlt!) werden müssten.
    Der pP-Termin könnte mit größter Wahrscheinlichkeit nicht gehalten werden und der FL wäre sicherlich nicht amüsiert darüber, eine solch herbe (wenn auch berechtigte!) Kritik zu erfahren - was die dann folgenden Stunden sicherlich nicht zum Zuckerschlecken macht.
    Rechtlich wäre da wohl auch nichts einzuklagen, ohne (dann uU woanders) an die Sonderfahrten zu kommen ODER die eigene FE zu gefährden.

    Die ganze Kiste ist mE ganz schön verfahren. Einfach, weil sich die Ausbildung schon im Endstadium befindet, auch, wenn sie nicht den Vorschriften entsprechend durchgeführt wurde.

    Ein preisliches Entgegenkommen würde ich, seitens der FS, fast ausschließen, da der FL sich so erpressbar machen würde, und deshalb also die Aussagen des Fs als Lüge darstellen -schon um erhebliche Konsequenzen von sich abzuwenden.

    Oder übersehe ich ganz einfach ganz einfach eine Möglichkeit an eine VERNÜNFTIIGE und VORSCHRIFTSMÄSSIGE Ausbildung zu kommen, ohne dass der TE noch einmal mind. 400 € (bei einer anderen FS?) auf den Tisch legen müsste?
    Oder geht da nur noch hilfloses "Klappe halten und ärgerlich sein"?

    @naris Hast du die Beträge (und das "Wofür") schriftlich? Tragen Bestätigungen über Sonderfahrten schon deine Unterschrift?

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