Darf ich mit Klasse B 9 Personen in einem Bulli mitnehmen ??? in den Bulli passen 9 Personen und 1 Rollstuhl aber darf ich den Bulli vollbeladen?? Liebe Grüße Sophia
Thema
Re: 9 Personen im Bulli
Autor
Stefan1990
schrieb am Donnerstag, 11. Juni 2009
Text
>Darf ich mit Klasse B 9 Personen in einem Bulli mitnehmen ??? in den Bulli passen 9 Personen und 1 Rollstuhl aber darf ich den Bulli vollbeladen??
Nein, da brauchst du einen Personenbeförderungsschein.
Theoretisch kannst du aber (nach meinem Wissen) 8 Personen + Dich rumfahren :).
Danke für deine Antwort. Ich hatte das auch so im Kopf aber ich war mir nicht sicher. Möchte ja keinen Ärger bekommen , wenn ich dann angehalten werde und zuviele Leute im Bulli habe.
Ich hätte da auch mal eine Frage ;). Wie schnell darf ein vollbeladener T4 den man mit B fahren darf, auf Landstraßen fahren? 100 oder 80?
Aktuell fahren wenn ich zur Schule fahre immer viele Bullis wenn die vor mir sind nur 80, deswegen wollte ich lieber nochmal nachfragen bevor ich was falsch mache ^^.
>Ich hätte da auch mal eine Frage ;). >Wie schnell darf ein vollbeladener T4 den man mit B fahren darf, auf Landstraßen fahren? 100 oder 80?
Bei einer zgM bis 3,5t gilt außerorts 100km/h. Bei einer zgM größer als 3,5t bis 7,5t gilt außerorts 80km/h. Und bei einer zgM größer als 7,5t gilt 60km/h
Ein T4 müßte ein 2,8-Tonner sein(definitiv unter 3,5t), aber schon die nächste Klasse LT/Crafter, Sprinter, Transit gibts in diversen Gewichtsklassen auch über 3,5t.
Nach neuestem Gesetzesstand dürfen nur so viele Personen im KFZ mitfahren, wie Sicherungseinrichtungen im Fahrzeug vorhanden sind. Sonderregelungen bei Oldtimer. Im Rahmen der Klasse B spielt aber die Anzahl der Sitzplätze die entscheidende Rolle, nicht die Anzahl der Personen direkt. Klasse B beinhalten alle KFZ mit einer maximalen Sitzplatzanzahl von 8+1, also 8 Gästesitze + 1 Fahrersitz. Hat der Bulli noch einen extra "Stellplatz" für einen Rollstuhl mit Sicherungsmöglichkeit, dann ist der auch noch willkommen an Bord. Natürlich darauf achten, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.