7,5 to mit Klasse B nach gewisser Fahrpraxis???

  • 7,5 to mit Klasse B nach gewisser Fahrpraxis???
     Kay123456
      schrieb am Mittwoch, 28. April 2010
    Hallo!

    Mir wurde von einem Bekannten und der Mitarbeiterin einer Spedition gesagt, dass man mit dem normalen Führerschein Klasse B bis 3,5 to auf Antrag eine Erweiterung auf 7,5 to bekommen würde, wenn eine gewisse Fahrpraxis (12 Jahre???) vorausgegangen sei. Und das ganze ohne C1 machen zu müssen. Jedoch habe ich darüber nirgends etwas gefunden. Weiß jemand ob das wirklich so ist?
  • Thema
    Re: 7,5 to mit Klasse B nach gewisser Fahrpraxis???
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Mittwoch, 28. April 2010
    Text
    >Jedoch habe ich darüber nirgends etwas gefunden. Weiß jemand ob das wirklich so ist?

    Kein Wunder, sowas ist nicht möglich.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: 7,5 to mit Klasse B nach gewisser Fahrpraxis???
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 28. April 2010
    Text
    Vor 12 Jahren gab es noch das alter Klassensystem. Wollte man PKW bis 3,5 t fahren, brauchte man Klasse 3. Das entspricht ungefähr der heutigen Klasse C1E. Es stimmt also: Wer heute seit 12 Jahre PKW fahren darf, ist nicht auf Klasse B beschränkt - das war er aber noch nie.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 7,5 to mit Klasse B nach gewisser Fahrpraxis???
    Autor
      kaydee
      schrieb am Donnerstag, 29. April 2010
    Text
    >Vor 12 Jahren gab es noch das alter Klassensystem. Wollte man PKW bis 3,5 t fahren, brauchte man Klasse 3. Das entspricht ungefähr der heutigen Klasse C1E. Es stimmt also: Wer heute seit 12 Jahre PKW fahren darf, ist nicht auf Klasse B beschränkt - das war er aber noch nie.

    +++
    kk145 weiß es unter garantie besser, und hat nur ein tipp-fehler gemacht.

    er wollte schreiben:"...Vor 12 Jahren gab es......
    wollte man pkw bis+++++ 7,5 +++++tonnen fahren, brauchte man...."

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 7,5 to mit Klasse B nach gewisser Fahrpraxis???
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Donnerstag, 29. April 2010
    Text
    >
    >+++
    >kk145 weiß es unter garantie besser, und hat nur ein tipp-fehler gemacht.
    >
    >er wollte schreiben:"...Vor 12 Jahren gab es......
    >wollte man pkw bis+++++ 7,5 +++++tonnen fahren, brauchte man...."
    >
    >greetz

    kk145 und kaydee wissen es unter garantie besser, und sie haben nur einen tipp-fehler gemacht.

    sie wollten schreiben"... Vor 12 Jahren gab es ...
    wollte man KFZ bis +++++ 7,5 ++++tonnen fahren,brauchte man...."

    mfg
    ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: 7,5 to mit Klasse B nach gewisser Fahrpraxis???
    Autor
      kaydee
      schrieb am Donnerstag, 29. April 2010
    Text
    WOW, hätte ja echt gedacht, das so "alte Korinthenkacker" um die Zeit schon im Bett liegen.... ;) ;) ;)

    aber du hast ja recht. solche feinheiten gehen mir um diese uhrzeit echt ab.....obwohl sie ja durchaus wichtig sind!

    greetzzzzzzzzzzzzzzzzz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: 7,5 to mit Klasse B nach gewisser Fahrpraxis???
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 29. April 2010
    Text
    Hey Leute,
    auch ich habe Senf, den ich gerne dazugeben möchte (obwohl er eurem widerspricht ;o) )

    **Grundsatz:
    Infolge der Entziehung der Fahrerlaubnis ist diese erloschen. Damit sind auch alte Besitzstände erloschen. Es wird eine neue Fahrerlaubnis nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht mit dem Datum der Neuerteilung erteilt.

    Ausnahme:
    Personen, denen eine Fahrerlaubnis alten Rechts der Klasse 3 entzogen wurde, werden im Rahmen einer Neuerteilung nach § 20 FeV auf Antrag außer der Klasse B auch die Klassen BE, C1 und C1E, sowie die Klasse A1, sofern die Klasse 3 vor dem 1.4.1980 erteilt war, ohne Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisprüfungen erteilt.**


    Nachlesen kann man es hier:
    http://www.berlin.de/labo/fuehrerschein/dienstleistungen/neuertinfo.html

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: 7,5 to mit Klasse B nach gewisser Fahrpraxis???
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 29. April 2010
    Text
    >>Mir wurde von einem Bekannten und der Mitarbeiterin einer Spedition gesagt, dass man mit dem normalen Führerschein Klasse B bis 3,5 to auf Antrag eine Erweiterung auf 7,5 to bekommen würde, wenn eine gewisse Fahrpraxis (12 Jahre???) vorausgegangen sei.

    Es kommt also nicht auf die nachgewiesene Fahrpraxis an, sondern darauf, wann die alte Klasse 3 gemacht wurde.
    Genau diesen Hintergrund vermute ich hinter der Fragestellung des TE:
    Er besaß Klasse 3, die ihm entzogen wurde. Nun hat er ein neues Kärtchen. Natürlich ist da die -nach dem neuen Recht- geänderte Klasse B vermerkt, die ihm das Führen von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen verbieten würde.....
    Doch keine Regel ohne Ausnahme. ;o)

    Ob allerdings diese Ausnahme auf ihn zutreffen würde, müsste der TE selbst kontrollieren.
    Für eine kurze Rückmeldung wäre ich dankbar.

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