6 Übungsstunden als Pflicht ??!!

  • 6 Übungsstunden als Pflicht ??!!
     Manu K.
      schrieb am Montag, 10. Dezember 2007
    Hallo miteinander,
    mein Fahrlehrer hat heute gemeint, dass ich 6 Übungsfahrten machen MUSS!
    Begründung: Das sei keine Abzocke, sondern vom Gesetz so vorgeschrieben!

    Es sind doch nur 12 Pflichtstunden vorgeschrieben oder???
    Danke für eure Infos
  • Thema
    Re: 6 Übungsstunden als Pflicht ??!!
    Autor
      Muffy
      schrieb am Montag, 10. Dezember 2007
    Text
    >Hallo miteinander,
    >mein Fahrlehrer hat heute gemeint, dass ich 6 Übungsfahrten machen MUSS!
    >Begründung: Das sei keine Abzocke, sondern vom Gesetz so vorgeschrieben!
    >
    >Es sind doch nur 12 Pflichtstunden vorgeschrieben oder???
    >Danke für eure Infos

    Vorgeschrieben sind die Übungsstunden nur indirekt.
    Es heißt:

    FahrschAusbO § 5
    (2) Die Grundausbildung soll beim jeweiligen Ersterwerb der Klassen A1 und B möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird. Dies gilt auch für den Ersterwerb der Klasse A, wenn der Fahrschüler nicht bereits die Klasse A1 besitzt. Bei den übrigen Klassen dürfen die besonderen Ausbildungsfahrten erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.


    Also muß zuert mal eine Grundausbildung stattfinden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 6 Übungsstunden als Pflicht ??!!
    Autor
      Bettina
      schrieb am Dienstag, 11. Dezember 2007
    Text
    >>Hallo miteinander,
    >>mein Fahrlehrer hat heute gemeint, dass ich 6 Übungsfahrten machen MUSS!
    >>Begründung: Das sei keine Abzocke, sondern vom Gesetz so vorgeschrieben!
    >>
    >>Es sind doch nur 12 Pflichtstunden vorgeschrieben oder???
    >>Danke für eure Infos
    >
    >Vorgeschrieben sind die Übungsstunden nur indirekt.
    >Es heißt:
    >
    >FahrschAusbO § 5
    >(2) Die Grundausbildung soll beim jeweiligen Ersterwerb der Klassen A1 und B möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird. Dies gilt auch für den Ersterwerb der Klasse A, wenn der Fahrschüler nicht bereits die Klasse A1 besitzt. Bei den übrigen Klassen dürfen die besonderen Ausbildungsfahrten erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.
    >
    >
    >Also muß zuert mal eine Grundausbildung stattfinden.


    Und der Herr Bouska hat diese Aussage sogar soweit dokumentiert, dass eine abgeschlossene Grundausbildung nicht unter 10 Stunden zu schaffen ist....

    LG Bettina

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: 6 Übungsstunden als Pflicht ??!!
    Autor
      tobi*
      schrieb am Dienstag, 11. Dezember 2007
    Text
    Du MUSST soviele Übungsstunden machen, wie Du brauchst!
    Wann Du reif genug fürs Alleinefahren (also für die Prüfung) bist, entscheidet der Profi (FL), aber nicht Du, der Laie.

    Das ist keine Abzocke, sondern bitter notwendig.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: 6 Übungsstunden als Pflicht ??!!
    Autor
      Wuschel29
      schrieb am Dienstag, 11. Dezember 2007
    Text
    Hallöchen,

    ach immer wieder ein nettes Thema was ich mit meinen Schülern auch immer wieder gerne habe... :-(

    Ihr müsst das mal so sehen, hinterher ist keiner mehr da der die Kartoffeln aus dem Feuer holt, die Aussage mit 6 Pflichtübungsstunden ist nicht wahr, vorgeschrieben laut Fahrschülerausbildungsordnung sind 5 x 45 Min. Überland (mind. 1 mal 90 Min. am Stück, 4 x 45 Min. Bundesautobahn (mind. 1 mal 90 Min. am Stück) und 3 x 45 Min. Beleuchtungsfahrt gegen Ende der Ausbildung. Die Ausbildung sollte sich am Curricularen Leitfaden entlang orientieren der Aufgrund der GEsetzesgrundlage erstellt worden ist.

    Ich habe Schüler von 3 bis 120 Übungsstunden plus Sonderfahrten bisher in meiner Karriere gehabt. Wichtig ist immer dass ihr hinterher überlebt.

    Auch wenn sich das hart anhört, aber ein KFZ kann auch ganz schnell zu einer Waffe werden wenn man nicht zu 100 % damit umgehen kann. Und ich denke die Bestimmtungen einen Waffenschein zu erwerben sind eigentlich um einiges höher....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: 6 Übungsstunden als Pflicht ??!!
    Autor
      hannes83
      schrieb am Freitag, 14. Dezember 2007
    Text
    >Hallo miteinander,
    >mein Fahrlehrer hat heute gemeint, dass ich 6 Übungsfahrten machen MUSS!
    >Begründung: Das sei keine Abzocke, sondern vom Gesetz so vorgeschrieben!
    >
    >Es sind doch nur 12 Pflichtstunden vorgeschrieben oder???
    >Danke für eure Infos

    weiß zwar nicht welche pflichtstunden zu meinst, die vor den überlandfahrten, autobahnfahrten und nachtfahrten??
    nun vorgeschrieben ist wie du in vielen anderen beiträgen nix!
    du sollst nur so ausgebildet sein das du in der grundausbildung schon das fahrzeug gut im griff hast und anschließend werden die sonderfahrten stattfinden.
    pflicht von 6 stunden ist ein schmarrn.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 6 Übungsstunden als Pflicht ??!!
    Autor
      Zuckerstück
      schrieb am Sonntag, 16. Dezember 2007
    Text
    >>Hallo miteinander,
    >>mein Fahrlehrer hat heute gemeint, dass ich 6 Übungsfahrten machen MUSS!
    >>Begründung: Das sei keine Abzocke, sondern vom Gesetz so vorgeschrieben!
    >>
    >>Es sind doch nur 12 Pflichtstunden vorgeschrieben oder???
    >>Danke für eure Infos
    >
    >weiß zwar nicht welche pflichtstunden zu meinst, die vor den überlandfahrten, autobahnfahrten und nachtfahrten??
    >nun vorgeschrieben ist wie du in vielen anderen beiträgen nix!
    >du sollst nur so ausgebildet sein das du in der grundausbildung schon das fahrzeug gut im griff hast und anschließend werden die sonderfahrten stattfinden.
    >pflicht von 6 stunden ist ein schmarrn.

    >>Kann dir sagen was im Gesetzt steht:Sonderfahrten=Autobahn,Landstrasse,Nachtfahrt
    haben gegen Ende der Ausbildung zu erfolgen!Ausbildung=soviele Übungsstunden im Ort dass du das Fzg.beherrscht!Solange du das Fzg.nicht 100 % im Griff hast solltest du Übungsstunden nehmen!Willst ja auch das Fahren überleben ,oder? Vorschriften über die Übungsstunden gibt es KEINE!Kommt sehr auf dein Talent an....
    Wünsche dir Viel Erfolg!

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