6 Personen in einem Auto

  • 6 Personen in einem Auto
     dan2991
      schrieb am Freitag, 4. März 2011
    Hey ich hab da mal eine Frage:
    Wie sieht es eigentlich aus wenn man zu 6 im Auto sitzt und dann von der Polizei angehalten wird.
    Also jez zu meiner Frage:
    Welche Folgen hat es für eine Person in der Probezeit und 2. Welche Folgen hat es für eine Person auserhalb der Probezeit.

    Ich weiß man sollte das eigentlich nicht machen weil es auch gefährlich ist und so aber ich denke viele kennen die Situation dass das Auto schon voll ist und dan ein Freund unbedingt mit muss
    und ich will einfach mal die Folgen wissen was passieren könnte.

    Danke schonmal für die Hilfe
  • Thema
    Re: 6 Personen in einem Auto
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Freitag, 4. März 2011
    Text
    Kommt auf das Auto an, in nem 7 sitzigen Multivan oder Corolla Verso gibt es keine Probleme.


    Ansonsten gilt §23 Abs. 1 StVO:
    "Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tag vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1)."


    die Folgen wären entweder:
    "Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht litt."

    macht 25€ Verwarngeld
    (BKatV Nr. 107.2)


    oder aber:
    "Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt."

    macht 80€ Bußgeld, 3 Punkte und ist ein B-Verstoß
    (BKatV Nr. 108)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: 6 Personen in einem Auto
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 4. März 2011
    Text
    Neben den schon genannten Bußgeldern wird die Polizei natürlich die Weiterfahrt untersagen bis die überzählige Person ausgestiegen ist. Das kann dann abhängig davon, an welchem Ende der Welt man angehalten wird, recht unangenehm für denjenigen werden.


    >Ich weiß man sollte das eigentlich nicht machen weil es auch gefährlich ist und so aber ich denke viele kennen die Situation dass das Auto schon voll ist und dan ein Freund unbedingt mit muss

    Klar, kennt fast jeder. Dann fährt entweder jemand mit einem größeren Auto oder man fährt mit einem zusätzlichen Fahrzeug. Ganz einfach.

    Nur damit du einschätzen kannst, was "gefährlich und so" ist: Die zusätzliche Person ist ungesichert. Muss der Fahrer scharf bremsen, fliegt die Masse von 3-5 Bierkästen durch den Innenraum. Festhalten ist nicht. Durch die enormen Energien sucht sich das Geschoss übrigens auch unerwartete Wege, z.B. über die Kopfstützen der vorderen Sitze hinweg.

    Sitzen hinten 4 statt 3 Personen lassen sich die vorhandenen Sicherheitsgurte oft nicht mehr richtig verwenden. Verzichtet man dann auf den Sicherheitsgurt, fliegen im Ernstfall schon zwei - außerdem kostet das in einer Kontrolle dann noch je 30 € pro Person zusätzlich (100 BKat). Alternativ hat man das Risiko, dass ein falsch angelegter Gurt evtl. bei einem Unfall mehr schadet als nützt.

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  • Thema
    Re: Re: 6 Personen in einem Auto
    Autor
      MarieBo
      schrieb am Donnerstag, 10. März 2011
    Text
    Hallo,
    mein Fahrlehrer hat uns erklärt, dass man 6 Personen in einen 5-Sitzer mitnehmen darf.
    Dabei muss natürlich auf die zulässige Gesamtmasse geachtet werden, und jeder muss selber richtig sitzen. Die vorhandenen Gurte müssen benutzt werden, der 6te fährt unangeschnallt mit. Das ist erlaubt, es gibt ja auch noch Autos ohne Gurte, also Oldtimer.. Mit dem richtigem sitzen geht natürlich eigentlich nur bei Kindern, oder Magersüchtigen oder in einem seeeehr großen Auto.
    Ist das jetzt falsch?
    Dass das Ganze natürlich total gefährlich und unverantwortlich ist mal weggelassen :D
    Liebe Grüße, Marie

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 6 Personen in einem Auto
    Autor
      Muffy
      schrieb am Donnerstag, 10. März 2011
    Text
    >Hallo,
    >mein Fahrlehrer hat uns erklärt, dass man 6 Personen in einen 5-Sitzer mitnehmen darf.
    >Dabei muss natürlich auf die zulässige Gesamtmasse geachtet werden, und jeder muss selber richtig sitzen. Die vorhandenen Gurte müssen benutzt werden, der 6te fährt unangeschnallt mit. Das ist erlaubt, es gibt ja auch noch Autos ohne Gurte, also Oldtimer.. Mit dem richtigem sitzen geht natürlich eigentlich nur bei Kindern, oder Magersüchtigen oder in einem seeeehr großen Auto.
    >Ist das jetzt falsch?
    >Dass das Ganze natürlich total gefährlich und unverantwortlich ist mal weggelassen :D
    >Liebe Grüße, Marie

    Hallo,

    Da ist Dein FL aber nicht mehr auf de aktuellen Stand. Bis vor ein paar Jahren war die Aussage richtig. Das wurde allerdings mittlerweile geändert. Siehe StVO:

    §21 Personenbeförderung
    (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.

    Gruß Muffy

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: 6 Personen in einem Auto
    Autor
      MarieBo
      schrieb am Donnerstag, 10. März 2011
    Text
    >Hallo,
    >
    >Da ist Dein FL aber nicht mehr auf de aktuellen Stand. Bis vor ein paar Jahren war die Aussage richtig. Das wurde allerdings mittlerweile geändert. Siehe StVO:
    >
    >§21 Personenbeförderung
    > (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.
    >
    >Gruß Muffy

    Danke für die schnelle Antwort :)
    werd ich ihm bei Gelegenkeit mal vielleicht sagen... fahre morgen sowieso wieder durch die Gegend :)
    hätte ich aber eh nicht gemacht, weil mir viel zu gefährlich gewesen wäre.. ich möchte kein kind in meinen rücken geschossen bekommen :D

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: 6 Personen in einem Auto
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 10. März 2011
    Text
    >>mein Fahrlehrer hat uns erklärt, dass man 6 Personen in einen 5-Sitzer mitnehmen darf.

    >Da ist Dein FL aber nicht mehr auf de aktuellen Stand. Bis vor ein paar Jahren war die Aussage richtig.

    Die Aussage war noch nie richtig. Mehr Personen zu befördern, als zugelassen sind, kann ja per Definition nicht erlaubt sein. Mit Einführung der Gurtpflicht (Ende der 70er vorne, Anfang der 80er dann auch hinten) wurde das dann explizit aufgenommen.

    >§21 Personenbeförderung
    > (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.

    Geht aber noch weiter:

    "Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. [...]"

    Und da hat der FL schon recht:

    >>Das ist erlaubt, es gibt ja auch noch Autos ohne Gurte, also Oldtimer..

    Es gibt Fahrzeuge, für die aus Gründen des Bestandsschutzes nicht auf allen Plätzen Gurte vorhanden sind. Ab 1974 mussten aber alle PKW mit Sicherheitsgurten (zunächst nur vorne, dann auch hinten) ausgestattet sein.


    Also zusammengefasst:
    - Mehr Personen befördern, als zugelassene Sitzplätze (und ggf. Stehplätze) vorhanden sind, ist (mit ganz wenigen Ausnahmen, s. § 21 StVO) verboten.
    - Außer in Fahrzeugen, die Bestandsschutz genießen, dürfen außerdem nicht mehr Personen befördert werden, als Sicherheitsgurte vorhanden sind.
    - Vorhandene Sicherheitsgurte müssen immer verwendet werden, also auch wenn sie freiwillig eingebaut wurden.

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