50 kmh trecker mit 17 fahren

  • 50 kmh trecker mit 17 fahren
     m4rio
      schrieb am Sonntag, 27. April 2008
    Hallo
    ich muss wissen was man machen muss um einen Trecker zu fahren der mit 50 kmh eingetregen ist? Ich hab keinen T Führerschein aber L! Das Problem ist das man auch mit T nur Trecker fharen darf die mit bis zu 40 kmh eingetragen sind, wenn man noch keine 18 ist.... Also will ich wissen ob es dafür eine lösung gibt? Man kann den Trecker den ich fahren würde auf 32 kmh einstellen dann dürfte ich den ja mit L fahren aber darf man das so einfach ? könnte man eventuell beim Straßenverkehrsamt oderso eine Sonderregelung bekommen?
    ich hoffe hier weis jemand eine Lösung
    mfg
  • Thema
    Re: 50 kmh trecker mit 17 fahren
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 29. April 2008
    Text
    Da deine Frage schon so lange unbeantwortet ist, empfehle ich dir sie in
    www.verkehrsportal.de
    zu stellen.
    Da findest du genügend Menschen die beruflich mit diesen Dingen zu tun haben -aber scheinbar während ihrer Arbeitszeit über genügend Ruhe verfügen- um sich gern, qualifiziert, schnell und kostenfrei um die Beantwortung solcher Fragen zu kümmern.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: 50 kmh trecker mit 17 fahren
    Autor
      Jaeger1
      schrieb am Mittwoch, 30. April 2008
    Text
    Es gibt wohl keine einfache Lösung.
    Den Trecker kann man in der Werkstatt umstellen. Das muss per Werkstattauftrag dokumentiert werden. Danach zum TÜV und die Änderung abnehmen sowie in die Kfz-Papiere eintragen lassen. Geschwindigkeitsschild am Trecker nicht vergessen!
    Da es sich um eine Einzelabnahme beim TÜV handelt, muss mann über die Wirtschaftlichkeit sicher nachdenken. Auch deshalb, weil mann die Prozedur später mit gleichem Aufwand wiederholen muss, um den Trecker nach einiger Zeit wieder mit 50 km/h nutzen zu können.
    Sondergenehmigung?
    Wäre möglich, erfordert aber meistens eine MPU, weil das Amt sich für den Fall der Fälle absichern muss/will (Kann "der/die" das überhaupt, ist er/sie in der Lage, ein solches Kfz im Straßenverkehr zu führen. Wass, wenn es knallt...). Dazu muss mann dann auch nachweisen, dass es überhaupt dringend und unvermeidlich notwendig ist. Da scheitert es meist. Selten ist nachweisbar, dass zum Beispiel der Betrieb nicht existenzfähig wäre, wenn mann noch ein Jahr warten muss.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo