Hallo, kann mir jemand sagen ob die klasse m dazu berechtigt kleinkrafträder mit 50cm3 und 60 km/h zu fahren ? zb. Simson s51 ? oder wo kannn ich mich absichern ?
danke
Thema
Re: 50 cm3 kleinkraftrad fahren mit klasse m ?
Autor
Peg
schrieb am Mittwoch, 11. August 2010
Text
oder wo kannn ich mich absichern ? > ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Im Gesetzbuch? ;o) In Deutschland sind die Fahrzeuge dieses Typs bei Jugendlichen immer noch sehr beliebt, weil sie aufgrund des Einigungsvertrages und der Fahrerlaubnisverordnung (§§76 FeV, Nr. 8 §6 Abs. 1) trotz einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h mit einer Fahrerlaubnis der Klasse M gefahren werden dürfen. Normalerweise ist die Klasse M (bei BF17 enthalten) auf Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h beschränkt.