ich hab morgen meine dritte praktische Prüfung, mein FL hat gemeint dass ich danach 3 Monate warten müsste. Ich dachte eigentlich mal gelesen zu haben dass es die nicht mehr gibt?! Wohne in Baden-Würtemberg
Viele Grüsse Michael
Thema
Re: 3-monatige Pause?
Autor
Muffy
schrieb am Montag, 15. Juni 2009
Text
>Hallo, > >ich hab morgen meine dritte praktische Prüfung, mein FL hat gemeint dass ich danach 3 Monate warten müsste. Ich dachte eigentlich mal gelesen zu haben dass es die nicht mehr gibt?! >Wohne in Baden-Würtemberg
Da hast Du richtig gehört. Die 3-monatige Zwangspause nach dem 3. Nichtbestehen gibt es nicht mehr.
>>Hallo, >> >>ich hab morgen meine dritte praktische Prüfung, mein FL hat gemeint dass ich danach 3 Monate warten müsste. Ich dachte eigentlich mal gelesen zu haben dass es die nicht mehr gibt?! >>Wohne in Baden-Würtemberg > > >Da hast Du richtig gehört. Die 3-monatige Zwangspause nach dem 3. Nichtbestehen gibt es nicht mehr. > > >Gruß Muffy >> >>Viele Grüsse >>Michael
Hallo, danke für deine antwort.
kannst du mir auch nen Link dazu schicken? Hätte gerne etwas Handfestes,
folgende Frage noch dazu: Ist das 100% in ganz deutschland, oder kann ein tüv-stelle auch eigene regeln machen?
>>>Hallo, >>> >>>ich hab morgen meine dritte praktische Prüfung, mein FL hat gemeint dass ich danach 3 Monate warten müsste. Ich dachte eigentlich mal gelesen zu haben dass es die nicht mehr gibt?! >>>Wohne in Baden-Würtemberg >> >> >>Da hast Du richtig gehört. Die 3-monatige Zwangspause nach dem 3. Nichtbestehen gibt es nicht mehr. >> >> >>Gruß Muffy >>> >>>Viele Grüsse >>>Michael > >Hallo, >danke für deine antwort. > >kannst du mir auch nen Link dazu schicken? Hätte gerne etwas Handfestes, > >folgende Frage noch dazu: Ist das 100% in ganz deutschland, oder kann ein tüv-stelle auch eigene regeln machen? > >Gruß >
Also so weit ich weiß gibts die Sperre in manchen bundesländern noch und in anderen wurde sie abgeschschafft. weiß aber nicht wie das bei uns in Baden Württemberg ist^^ Lg
Davon, dass es nicht in allen Bundesländern geändert wurde, weiß ich nichts. Was nicht heißen soll, dass es nicht so ist. NRW hat SICHER zwischen 2 möglichen Prüfungsterminen nicht mehr als zwei Wochen. Egal, wie häufig wiederholt wurde - egal ob TP oder PP. Die Änderung fand im Herbst letzten Jahres statt.
>kannst du mir auch nen Link dazu schicken? Hätte gerne etwas Handfestes, > >folgende Frage noch dazu: Ist das 100% in ganz deutschland, oder kann ein tüv-stelle auch eigene regeln machen? ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Die bundesweite Regelung kann dein FL hier nachlesen:
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
II. Führen von Kraftfahrzeugen 2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis § 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung (1) Eine nicht bestandene Prüfung darf nicht vor Ablauf eines angemessenen Zeitraums (in der Regel nicht weniger als zwei Wochen, bei einem Täuschungsversuch mindestens vier Wochen) wiederholt werden.
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Den Passus, dass nach der jeweils 3. Prüfung eine Wartefrist von 3 Monaten eingehalten werden muss, gibt es nicht mehr.