3 mal erwicht während der Probezeit

  • 3 mal erwicht während der Probezeit
     Sunshine22
      schrieb am Mittwoch, 28. Mai 2008
    Also verlier ich meinen Fürhrerschein net auch bei 21km/h und mehr erst wenn einen 4. Verstoß begehe (was net passieren wird) bekomme also nur ne aufforderung an einer verkehrspsychologischen beratung teilzunehmen und geld und mehr net.
  • Thema
    Re: 3 mal erwicht während der Probezeit
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Mittwoch, 28. Mai 2008
    Text
    >Also verlier ich meinen Fürhrerschein net auch bei 21km/h und mehr erst wenn einen 4. Verstoß begehe (was net passieren wird) bekomme also nur ne aufforderung an einer verkehrspsychologischen beratung teilzunehmen und geld und mehr net.
    >

    Du verlierst ihn nicht, erst beim nächsten Verstoß.
    Und diese Verkehrspsychologische Beratung ist freiwillig, man fordert dich nicht auf daran teilzunehmen.

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  • Thema
    Re: Re: 3 mal erwicht während der Probezeit
    Autor
      Sunshine22
      schrieb am Mittwoch, 28. Mai 2008
    Text
    Ich bin mir bloß unsicher da überall es anderes heißt, da ich damals keine Verwarnung bekommen habe weiß ich ja net ob es auch auf mich zu trifft.

    Wer als Fahranfänger bereits eine schriftliche Verwarnung erhalten hat und nach Ablauf der gesetzten Frist von 2 Monaten bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens 3 Monate nach Abgabe des alten Führerscheins erteilt werden.

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  • Thema
    Re: Re: Re: 3 mal erwicht während der Probezeit
    Autor
      *reni*
      schrieb am Mittwoch, 28. Mai 2008
    Text
    >Wer als Fahranfänger bereits eine schriftliche Verwarnung erhalten hat und nach Ablauf der gesetzten Frist von 2 Monaten bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens 3 Monate nach Abgabe des alten Führerscheins erteilt werden.

    das was du da oben zitiert hast, ist genau das, was eintritt, wenn du jetzt demnächst nochmal sowas anstellst.

    nochmal etwas deutlicher ausgedrückt: ich hab ja schon gesagt dass du bald (wenns mehr als 20 km/h waren) einen brief kriegst, in dem dir nahe gelegt wird an ner verkehrspsychologischen beratung teilzunehmen. dieser brief beinhaltet gleichzeitig diese schriftliche verwarnung von der du oben gesprochen hast.

    deine fahrerlaubnis ist also jetzt noch nicht weg...aber sowas größeres darfst du dir jetzt echt nicht mehr leisten, denn beim nächsten mal passiert das, was du da oben zitiert hast...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: 3 mal erwicht während der Probezeit
    Autor
      Sunshine22
      schrieb am Donnerstag, 29. Mai 2008
    Text
    Ich danke dir, is ja bloß schon der dritte Verstoß und da war ich mir halt unsicher. Vielen Dank

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