3 Punkte während der Probezeit

  • 3 Punkte während der Probezeit
     Paddy_
      schrieb am Mittwoch, 5. September 2012
    Hallo zusammen,

    meine Frage:

    Meine Probezeit ist seit dem 31.08.2012 zu Ende.

    Ich wurde am 06.07 außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt mit 26 km/h zu viel (50 km/h)

    Bedeutet das trozdem Aufbauseminar?

    Vielen Dank für eure Antworten!

    PS: eine Bitte an die "Selbst-Schuld-Schnullis": HALTET DIE FRESSE
  • Thema
    Re: 3 Punkte während der Probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 5. September 2012
    Text
    >Meine Probezeit ist seit dem 31.08.2012 zu Ende.

    Nein, das ist sie nicht, denn:


    >Ich wurde am 06.07 außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt mit 26 km/h zu viel (50 km/h)

    Da der Tag der Tat entscheidet und du den in deine Probezeit legtest, wird dir bald die Post ins Haus flattern, die dich über die Verlängerung der Probezeit aufklärt und dich zum Aufbauseminar schickt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: 3 Punkte während der Probezeit
    Autor
      Manne
      schrieb am Donnerstag, 6. September 2012
    Text

    >
    >Meine Probezeit ist seit dem 31.08.2012 zu Ende.
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Falsch formuliert. Sie wäre am 31.8. 2012 zu Ende gewesen.
    ===================================================================

    >Ich wurde am 06.07 außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt mit 26 km/h zu viel (50 km/h)
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - -
    So gibt es noch mal 2 Jahre Nachschlag. !!!
    =============================================================
    >Bedeutet das trozdem Aufbauseminar?
    >
    - - - - - - - - - - - -
    Ja, natürlich.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 3 Punkte während der Probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 6. September 2012
    Text
    >So gibt es noch mal 2 Jahre Nachschlag. !!!


    Wobei Manne und ich davon ausgegangen sind, dass deine Probezeit bislang noch nicht verlängert wurde.
    Mehr als EINE Verlängerung um 2 Jahre und EIN Aufbauseminar gibt es nämlich nicht.

    Solltest du dich -wider unserer Erwartung(!)- schon in der VERLÄNGERTEN Probezeit befunden haben, erhältst du nun bald eine schriftliche Verwarnung und eine Empfehlung, an einem verkehrspsychologischen Beratungskurs teilzunehmen.

    Auf den Beitrag antworten


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