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Re: 3 Punkte in probezeit
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Das fand ich zu deinem Problem in einem Forum:
wenn du deinen Sportluftfilter ohne Dämmatten eingetragen bekommen hast und auf dem Gutachten nicht steht, dass solche erforderlich sind,
dann brauchst du dafür auch keine. Ich wurde schon mind 10 mal Kontroliert und zu meinem Sporluffii wurde mir nie etwas gesagt!
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Nachlesen kannst du den ganzen Beitrag hier:
http://www.motor-talk.de/forum/sportluftfilter-daemmmatte-t1695624.html
Scheint also wichtig zu sein, was in der ABE zu deinem Luftfilter steht.
Ist da vermerkt, dass die Dämmmatte nötig ist, dann hast du ein Problem.
Da sagt § 19 StVZO: ÄNDERUNGEN, die zur Veränderung des Abgas- oder Geräuschverhaltens führen, haben das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge.
Der Luftfilter könnte sogar beides beeinflussen...
Einer der A-Verstöße lautet:
(lt. Wikipedia): Benutzung unversicherter oder nicht zugelassener Fahrzeuge (beispielsweise ohne Betriebserlaubnis)
Da sagt § 19 StVZO: ÄNDERUNGEN, die zur Veränderung des Abgas- oder Geräuschverhaltens führen, haben das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge.
Der Luftfilter könnte sogar beides beeinflussen...
Somit dürfte für dich -zu dem Knöllchen- das gesamte Probezeitprogramm anstehen.
Ich hoffe für dich, dass du irgendwo im Kleingedruckten deiner BE einen Passus findest, der keine Notwendigkeit einer Dämmmatte ausweist, bzw die Dämmmatte nicht erwähnt ist.
Zum Aufbauseminar (ASF) solltest du dir keine grauen Haare wachsen lassen.
Grundsätzlich solltest du es ernst nehmen - aber bei einem guten FL wird das sicher keine bierernste Sache werden.
Lies dir das durch, dann weißt du, was auf dich zukommt:
http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/aufbauseminar.php