35 zu schnell innenorts (Probezeit)

  • 35 zu schnell innenorts (Probezeit)
     Balschoi
      schrieb am Mittwoch, 24. August 2011
    Moin MOIn

    So ich fange mahl den an ich habe ma ne frage ich wurde vor 2 monaten bei rot fahren erwischt und sowas aber ok und heute haben mich 2 grüne noch mahl angehalten wegen zu schnell fahren ich war 35 zu schnell. Das warten 160 € und 1 Monat Zu fuss das Problem ist ja Ich kriege ja noch ein Monat wegen dem Rot Fahren.

    Und da ich noch in der probe zeit bin wollte ich mahl fragen was auf mich so schönes zukommt.

    ;(
  • Thema
    Re: 35 zu schnell innenorts (Probezeit)
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Mittwoch, 24. August 2011
    Text
    Erschießungskommando
























    würde ich anfordern.

    www.bußgeldrechner.de

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 35 zu schnell innenorts (Probezeit)
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 24. August 2011
    Text
    Na, Chris, doch nicht gleich übertreiben. ;o)

    Aber NICHT NUR der Bußgeldrechner ist für dich ausschlaggebend, Balschoi.
    Schaue mal hier rein:
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3063&view=findpost&p=24177
    da geht es um die Probezeitmaßnahmen.

    Beim Knöllchen wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung würde ich NICHT unbedingt NUR vom Regelsatz (160€ +3 Pkte. + 1 Monat Fahrverbot) ausgehen, sondern mit einem Zuschlag wegen des Auffallens, binnen recht kurzer Zeit.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: 35 zu schnell innenorts (Probezeit)
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 25. August 2011
    Text
    Bußgeld und Fahrverbot hast du ja bereits selbst bemerkt, beim Fahrverbot gibt es aber noch ein kleines Extra: Den Beginn des ersten Fahrverbots (Rotlicht) darfst du innerhalb eines Zeitraums von 4 Monaten ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides frei wählen. Das Fahrverbot für den zweiten Verstoß (Tempo) beginnt dagegen sofort mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Gibst du deinen Führerschein dann nicht sofort ab, verlängert sich die Zeit des Fahrverbots entsprechend, obwohl du bereits nicht mehr fahren darfst.

    Du hast außerdem inzwischen 7 Punkte, mindestens bis zum Ende der Probezeit. Beim nächsten Punkt bekommst du eine gebührenpflichtige Verwarnung über deinen Punktestand.


    Für die Probezeit ist nur der erste Verstoß relevant. Dafür wird ein Aufbauseminar angeordnet, die Probezeit wird auf insgesamt 4 Jahre verlängert. Zum Aufbauseminar gehört auch eine Fahrprobe, die nicht während eines Fahrverbots abgelegt werden darf. Das erfordert also etwas Planung.


    Dass du deinen Fahrstil dringend überdenken musst, ist dir aber klar, oder?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 35 zu schnell innenorts (Probezeit)
    Autor
      gardiner
      schrieb am Freitag, 26. August 2011
    Text
    Also bei manchen Beiträgen fällt mir nichts mehr ein. Ich frage mich ganz besorgt, wie Du die Fahrerlaubnis bekommen konntest. Soviel Ignoranz und Hirnlosigkeit habe ich selten gesehen. Obwohl die Fahrschulausbildung nun so lange noch nicht her sein kann -->Probezeit, ist anscheinend alles Erlernte schon vergessen worden oder, was viel schlimmer wäre, es wird vorsätzlich ignoriert. Erst ein qualifizierter Rotlichtverstoß, und dann unmittelbar danach knallst Du mit Tacho um die 90 km/h (Toleranzabzug?) durch die Ortschaft. An Bremswege, Kinder usw. scheinst Du nicht zu denken. Für solche Typen finde ich es total schade, daß das Straßenverkehrsrecht vergleichsweise milde ist und die "Strafe" eher moderat ausfallen wird.
    Ich spreche Dir zumindest die Fahreignung ab und würde dafür sorgen, daß Du so lange wieder Fußgänger wirst, bis Du gelernt hast, verantwortlich mit einem Kraftfahrzeug umzugehen.
    Ich habe für solche Typen null Verständnis.

    Gardiner

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 35 zu schnell innenorts (Probezeit)
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 26. August 2011
    Text
    >Ich spreche Dir zumindest die Fahreignung ab und würde dafür sorgen, daß Du so lange wieder Fußgänger wirst, bis Du gelernt hast, verantwortlich mit einem Kraftfahrzeug umzugehen.


    .... wenn der Sachbearbeiter auf eine ähnliche Idee kommt, sollte die MPU wohl nicht lange auf sich warten lassen. ;o)
    Dabei wird nämlich gecheckt, ob du dazu charakterlich in der Lage bist.
    Zweifel finde ich durchaus berechtigt ...

    Auf den Beitrag antworten


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