33 km h zu viel in der Probezeit

  • 33 km h zu viel in der Probezeit
     Denise W.
      schrieb am Dienstag, 16. Oktober 2007
    Hallo Zusammen.

    Ich wurde Ausserorts in einer 70er Zone mit 33 km h zu viel geblitzt... meine Mutter ruft mich heute an, dass ein Brief gekommen sei. Nun würde ich gern wissen was mich erwartet... ich habe mich im Internet versucht schlau zu machen, bin mir jedoch nicht sicher ob die angaben stimmen.

    Habe ich denn mit einem Fahrverbot zu rechnen? Ich weiß dass ich auf jeden Fall eine Nachschulung machen muss.

    Hinzu kommt jedoch, dass das Auto auf meine Mutter angemeldet ist, und sie haben kein Bild mitgeschickt, wäre es klug kein Bild anzufordern, was würde sie für eine Strafe erhalten, 3 Punkte und auch eine Nachschulung, oder ein Fahrverbot?
    Ist es überhaupt denkbar, dass sie das Bußgeld und die Punkte übernimmt??

    Ich bin einfach Ratlos, was ich nun tun soll...
  • Thema
    Re: 33 km h zu viel in der Probezeit
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 16. Oktober 2007
    Text
    Hallo Denise,

    75 Euro Bußgeld, 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot sind auf jeden Fall fällig, egal ob du oder deine Mutter den Verstoß übernimmt. Du würdest zusätzlich Probezeitverlängerung auf 4 Jahre und eine Nachschulung bekommen.
    Wenn deine Mutter den Verstoß zugibt kann es sein, dass die Polizei das Foto genauer anschaut und aufgrund des Alters nach dem richtigen Fahrer fragt und dann bist du dran. Wegen der "Falschaussage" hat deine Mutter nichts zu befürchten, sie konnte sich eben nicht mehr genau erinnern, wer an diesem Tag mit dem Auto unterwegs war.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: 33 km h zu viel in der Probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 16. Oktober 2007
    Text
    Kirsten, du hast nicht bedacht, dass der Verstoß außerhalb der geschl. Ortschaft geschah.
    Daher kein Fahrverbot.
    Innerhalb der Ortschaft hättest du Recht gehabt.

    Kopie aus dem Bußgeldrechner:

    » Eingabe: [ 33 km/h | außerhalb | PKW, Krad oder ... | ab 01. April 2004 ]
    Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 33 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
    Bußgeld: 75,00 Euro
    Gebühren und Auslagen: ca. 24,00 Euro
    Punkte: 3 Punkte
    Probezeitmaßnahmen: Ja -> Infos

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