30 zone geblitzt

  • 30 zone geblitzt
     Daniel17491
      schrieb am Montag, 19. Oktober 2009
    Liebes Fahrschul Team,
    Wurde heute in der 30 zone geblitzt mit ungefähr 60 oda höher ich weis es nicht genau weil ich in eile war bin aber noch in der probezeit. Von der probezeit ist schon 1 jahr rum hab jetz auch meinen C Führerschein gemacht für die arbeit..
    Was kann mir passieren?
    Habe mir noch nie was zu schulden kommen lassen in sachen Verkehr!

    Vielen Dank
  • Thema
    Re: 30 zone geblitzt
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 19. Oktober 2009
    Text
    Ich kopiere einfach mal:

    Bußgeld: 100 €
    Punkte in Flensburg: 3 Punkte
    Verwaltungsgebühr: 20,00 € (für das Ausstellen des Bußgeldbescheids)
    Verwaltungsauslagen: 3,50 € (für die Zusendung des Bußgeldbescheids)

    Folgen für die Probezeit: Sie müssen mit weiteren Konsequenzen aufgrund der Probezeit rechnen, da dieser Verstoß im Verkehrszentralregister eingetragen wird:

    Die Behörde wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnen und Ihnen hierfür eine Frist setzen.
    § 2a Abs. 2 Nr. 1 StVG

    Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre.
    § 2a Abs. 2a StVG

    Wenn Sie bis zur gesetzten Frist am Aufbauseminar nicht teilnehmen, oder wenn Ihre Teilnahme-Bescheinigung der Behörde nicht rechtzeitig vorliegt, kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden (§ 2a Abs. 3 StVG).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 30 zone geblitzt
    Autor
      Daniel17491
      schrieb am Montag, 19. Oktober 2009
    Text
    >Ich kopiere einfach mal:
    >
    >Bußgeld: 100 €
    >Punkte in Flensburg: 3 Punkte
    >Verwaltungsgebühr: 20,00 € (für das Ausstellen des Bußgeldbescheids)
    >Verwaltungsauslagen: 3,50 € (für die Zusendung des Bußgeldbescheids)
    >
    >Folgen für die Probezeit: Sie müssen mit weiteren Konsequenzen aufgrund der Probezeit rechnen, da dieser Verstoß im Verkehrszentralregister eingetragen wird:
    >
    >Die Behörde wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnen und Ihnen hierfür eine Frist setzen.
    >§ 2a Abs. 2 Nr. 1 StVG
    >
    >Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre.
    >§ 2a Abs. 2a StVG
    >
    >Wenn Sie bis zur gesetzten Frist am Aufbauseminar nicht teilnehmen, oder wenn Ihre Teilnahme-Bescheinigung der Behörde nicht rechtzeitig vorliegt, kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden (§ 2a Abs. 3 StVG).
    >
    >Ohh man =( Blöd gelaufen ich dank dir vielmals =(

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 30 zone geblitzt
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 19. Oktober 2009
    Text
    Ergänzung:

    og Beitrag bezog sich auf eine Überschreitung von 30 km/h.
    Wenn es 31 zu viel waren, werden es 160 Euronen, 3 Punkte, 23,50 € für die Verwaltung und 1 Monat spazieren gehen, ZUSÄTZLICH zum Aufbauseminar und PZ- Verlängerung

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 30 zone geblitzt
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Montag, 19. Oktober 2009
    Text
    Aber er hat doch geschrieben, dass er in Eile war...........

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: 30 zone geblitzt
    Autor
      frankyb
      schrieb am Montag, 19. Oktober 2009
    Text
    >Habe mir noch nie was zu schulden kommen lassen in sachen Verkehr!

    Naja, wenn Du erst ein Jahr den Führerschein hast, dann ist das ja auch keine Kunst..

    Wird wohl Probezeitverlängerung geben (also 4 Jahre) und ein Aufbauseminar. Wenn Du den Führerschein beruflich brauchst (weil Klasse C) solltest Du dich jetzt vorsehen.

    Mal so nebenbei. Mal geblitzt werden ist ja nicht schlimm. 30 ist aber meistens in Wohngebieten. Hier sollte man es nicht übertreiben. Über 60 ist da schon recht uncool.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: 30 zone geblitzt
    Autor
      Daniel17491
      schrieb am Montag, 19. Oktober 2009
    Text
    Ich hoffe ich war nicht schneller.
    Wegen mein Beruf halt,
    aber zwecks der probezeit die kann man doch auch abbauen oda so?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 30 zone geblitzt
    Autor
      BenniMSdl
      schrieb am Montag, 19. Oktober 2009
    Text
    du bist bestimmt vw fahrer....
    kenn ich ja von mir. immer diese verrückten mit ihren alten vw kisten die bei mir auch immer durch die 30er zone rasen oder dicht auffahren und drängeln, obwohl man sich an die geschwindigkeiten hält.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 30 zone geblitzt
    Autor
      Daniel17491
      schrieb am Montag, 19. Oktober 2009
    Text
    >du bist bestimmt vw fahrer....
    >kenn ich ja von mir. immer diese verrückten mit ihren alten vw kisten die bei mir auch immer durch die 30er zone rasen oder dicht auffahren und drängeln, obwohl man sich an die geschwindigkeiten hält.


    Nöö ich fahr nen 3er Bmw ich drängel auch nicht oda sonstiges es war einfach dumm heute

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: 30 zone geblitzt
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 19. Oktober 2009
    Text
    >aber zwecks der probezeit die kann man doch auch abbauen oda so?
    ~~~~~~~~~~~~~

    Ja, ein Jahr kannst du dir "abarbeiten". Siehe:

    http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/zweite-ausbildungsphase.php

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