30 wann aufgehoben?

  • 30 wann aufgehoben?
     Aman
      schrieb am Donnerstag, 30. Oktober 2008
    hi,
    hab ma ne wichtige frage, hab nächste woche donnerstag meine praktische prüfung und theorie liegt schon lange hinter mir, ka ich hab irgendwie vergessen wann n 30er schild aufgehoben wird, stimmt es dass, wenn kein zusätzliches schild die 30 aufhebt, dass die nächste kreuzung das automatisch übernimmt?
    und wie sieht das eig mit ner 30 er zone aus...die kann doch nur durch n zusätzlches schild aufgehoben werden oder?
    lg Aman
  • Thema
    Re: 30 wann aufgehoben?
    Autor
      Yrsa
      schrieb am Donnerstag, 30. Oktober 2008
    Text
    >hi,
    >hab ma ne wichtige frage, hab nächste woche donnerstag meine praktische prüfung und theorie liegt schon lange hinter mir, ka ich hab irgendwie vergessen wann n 30er schild aufgehoben wird, stimmt es dass, wenn kein zusätzliches schild die 30 aufhebt, dass die nächste kreuzung das automatisch übernimmt?

    Wenn du auf einer Strasse fährtst die eine Begrenzung hat und auf der Strasse bleibst (auch wenne ine Kreuzung kommt) dann gilt die Geschwindigkeit weiterhin, im Normalfall ist das aber dannach nochmal angekündigt.


    >und wie sieht das eig mit ner 30 er zone aus...die kann doch nur durch n zusätzlches schild aufgehoben werden oder?
    >lg Aman

    Genau.

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  • Thema
    Re: Re: 30 wann aufgehoben?
    Autor
      Aman
      schrieb am Donnerstag, 30. Oktober 2008
    Text
    >Wenn du auf einer Strasse fährtst die eine Begrenzung hat und auf der Strasse bleibst (auch wenne ine Kreuzung kommt) dann gilt die Geschwindigkeit weiterhin, im Normalfall ist das aber dannach nochmal angekündigt.
    >
    frage: würde sich daran was verändern wenn die straße keine begrenzung hätte ?

    lg und danke für dein schnelle antwort:)
    >
    >>und wie sieht das eig mit ner 30 er zone aus...die kann doch nur durch n zusätzlches schild aufgehoben werden oder?
    >>lg Aman
    >
    >Genau.

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  • Thema
    Re: Re: Re: 30 wann aufgehoben?
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 30. Oktober 2008
    Text
    >>Wenn du auf einer Strasse fährtst die eine Begrenzung hat und auf der Strasse bleibst (auch wenne ine Kreuzung kommt) dann gilt die Geschwindigkeit weiterhin, im Normalfall ist das aber dannach nochmal angekündigt.

    --------------------

    Im Normalfall hast du Recht.
    Doch da es auch Ausnahmen geben kann (zB durch Schilderklau) gilt:
    Die beschilderte Geschwindigkeitbegrenzung ist so lange einzuhalten, bis sie durch ein anderes Schild aufgehoben oder ersetzt wird. Das Ersetzen kann zB durch ein Ortseingangsschild erfolgen

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: 30 wann aufgehoben?
    Autor
      Schizo
      schrieb am Freitag, 31. Oktober 2008
    Text
    Ich hab in der Fahrschule gelernt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird, wenn nach der Kreuzung keine neues Schild steht.
    Wäre doch anders auch schwachsinnig, weil wie sollen die Fahrer, die an der Kreuzung auf diese Straße abgebogen sind auch wissen, dass es auf der Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: 30 wann aufgehoben?
    Autor
      Yrsa
      schrieb am Freitag, 31. Oktober 2008
    Text
    >Ich hab in der Fahrschule gelernt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird, wenn nach der Kreuzung keine neues Schild steht.
    >Wäre doch anders auch schwachsinnig, weil wie sollen die Fahrer, die an der Kreuzung auf diese Straße abgebogen sind auch wissen, dass es auf der Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt?

    Ich nenne dir mal eine Beispiel hier aus meiner Gegend, Landstrasse, beidseitig befahren, nicht baulich getrennt, außerorts. Tempo 100. Dann kommt eine Aus- und eine Einfahrt, ca. 300 m davor steht ein 70 Schild. Als erstes die Ausfahrt, dann die Einfahrt. Dannach ist nochmal ca. für 400 m 70 bis das 70 ende Schild kommt. Hier steht kein neues Schild und es gilt trozdem noch 70, zumindest für diejenigen, die schon auf der Strasse waren (wie es bei den anderen ist, keine Ahnung...), es ist also nicht einfach aufgehoben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: 30 wann aufgehoben?
    Autor
      Danny001
      schrieb am Freitag, 31. Oktober 2008
    Text
    >>Ich hab in der Fahrschule gelernt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird, wenn nach der Kreuzung keine neues Schild steht.
    >>Wäre doch anders auch schwachsinnig, weil wie sollen die Fahrer, die an der Kreuzung auf diese Straße abgebogen sind auch wissen, dass es auf der Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt?
    >
    >Ich nenne dir mal eine Beispiel hier aus meiner Gegend, Landstrasse, beidseitig befahren, nicht baulich getrennt, außerorts. Tempo 100. Dann kommt eine Aus- und eine Einfahrt, ca. 300 m davor steht ein 70 Schild. Als erstes die Ausfahrt, dann die Einfahrt. Dannach ist nochmal ca. für 400 m 70 bis das 70 ende Schild kommt. Hier steht kein neues Schild und es gilt trozdem noch 70, zumindest für diejenigen, die schon auf der Strasse waren (wie es bei den anderen ist, keine Ahnung...), es ist also nicht einfach aufgehoben.

    Richtig. Hast nur später einen Bonus, solltest du geblitzt werden, könntest du sagen, du bist Ortsunkundig und bist gerade in diese Straße eingebogen.
    Solltest du allerdings in deiner Prüfung nach der Einmündung 100 km/h fahren, bist du durchgefallen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: 30 wann aufgehoben?
    Autor
      LG11
      schrieb am Montag, 22. Juni 2009
    Text
    ich kapier das immer noch nicht mit diese regelung wann eine geschwindikeit aufgehoben ist mall eingenommen ich komme von eine 30 zone wann ist die dann augehoben klar wenn ein anderes schild kommt ABER oft kommt da kein schild mehr woran man das wissen kann wie soll ich dann handeln und danoch wenn die straße gross ausgebaut ist

    das selbe manchmal auf landstraßen was soll ich machen wenn da kein schild steht welches die geschwindikeit vorgibt

    bitte um eure hilfe vieleicht könnt ihr mir helfen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: 30 wann aufgehoben?
    Autor
      Schoki
      schrieb am Freitag, 31. Oktober 2008
    Text
    >Ich hab in der Fahrschule gelernt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird, wenn nach der Kreuzung keine neues Schild steht.
    >Wäre doch anders auch schwachsinnig, weil wie sollen die Fahrer, die an der Kreuzung auf diese Straße abgebogen sind auch wissen, dass es auf der Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt?

    Dann viele Grüße an den Herrn Kollegen, der vielleicht mal wieder eine Fortbildung besuchen sollte.

    Bei uns in der Stadt genau so eine Situation: Fährt man über die Kreuzung gilt weiterhin 30. Die Anderen, die eingebogen sind, könnten 50 fahren.
    Einmal stand genau dort ein Blitzer. Die Beamten haben allerdings nur die Leute geblitzt, die von dieser 30-Straße kamen. Alle abgebogenen wurden nicht geblitzt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: 30 wann aufgehoben?
    Autor
      Marv
      schrieb am Freitag, 31. Oktober 2008
    Text
    >>Ich hab in der Fahrschule gelernt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird, wenn nach der Kreuzung keine neues Schild steht.
    >>Wäre doch anders auch schwachsinnig, weil wie sollen die Fahrer, die an der Kreuzung auf diese Straße abgebogen sind auch wissen, dass es auf der Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt?
    >
    >Dann viele Grüße an den Herrn Kollegen, der vielleicht mal wieder eine Fortbildung besuchen sollte.
    >
    >Bei uns in der Stadt genau so eine Situation: Fährt man über die Kreuzung gilt weiterhin 30. Die Anderen, die eingebogen sind, könnten 50 fahren.
    >Einmal stand genau dort ein Blitzer. Die Beamten haben allerdings nur die Leute geblitzt, die von dieser 30-Straße kamen. Alle abgebogenen wurden nicht geblitzt.
    >
    >

    Also, diese Regelung finde ich ziemlich dumm gemacht. Übertrieben: Da biegt einer ab, für den gilt 50, vor ihm fährt einer, der nur 30 fahren darf. Dann wird doch der 50er eher verleitet zu überholen, weil er sich denkt, was das für ne lahme Tüte ist. (Ob er geduldig sein sollte oder nicht, spielt erst mal keine Rolle). Von daher wäre es doch sinnvoll, entweder 30 aufzuheben, oder neues Schild hinzubauen.
    Gruß

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  • Thema
    30 wann aufgehoben?
    Autor
      LG11
      schrieb am Montag, 22. Juni 2009
    Text
    ich kapier das immer noch nicht mit diese regelung wann eine geschwindikeit aufgehoben ist mall eingenommen ich komme von eine 30 zone wann ist die dann augehoben klar wenn ein anderes schild kommt ABER oft kommt da kein schild mehr woran man das wissen kann wie soll ich dann handeln und danoch wenn die straße gross ausgebaut ist

    das selbe manchmal auf landstraßen was soll ich machen wenn da kein schild steht welches die geschwindikeit vorgibt

    bitte um eure hilfe vieleicht könnt ihr mir helfen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: 30 wann aufgehoben?
    Autor
      Spreefuchs
      schrieb am Dienstag, 23. Juni 2009
    Text

    1. Eine Beschränkung der innerörtlich zulässigen Geschwindigkeit durch das Verkehrszeichen 274 zur StVO gilt auch für den Geradeausverkehr nur bis zur nächsten Straßeneinmündung, sofern nicht das Verkehrszeichen nach der Einmündung wiederholt oder die Geschwindigkeitsbeschränkung anderweitig angeordnet wird.

    2. Soll eine Geschwindigkeitsbeschränkung innerorts auf 30 km/h über eine längere Strecke mit einmündenden Straßen angeordnet werden, muss dies durch Einrichtung einer Tempo 30-Zone gemäß Zeichen 274.1 zur StVO erfolgen.

    http://strafzettel.de/index.html?/content/1360.htm

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