30 in der Baustelle

  • 30 in der Baustelle
     Flo_A
      schrieb am Freitag, 24. September 2010
    Hi,

    gilt in einer Baustelle generell 30 innerorts?

    Folgendes:

    Ich fahre innerorts auf einer zweispurigen (je Richtung) Hauptstraße. Die linke der beiden Spuren ist wegen der Baustelle nicht befahrbar. Kurz vor der Baustelle steht ein 30 Schild - in Ordnung.

    Beim weiteren Strassenverlauf wird die Straße von zwei Querstraßen gekreuzt.
    Wenn man nun z.B. von der Querstr. auf die Hauptstr. fährt steht kein erneutes 30er Schild.

    Bedeutet das, dass man dort wieder 50 fahren darf oder ist eben wie gefragt, generell 30 in Baustellen?

    Ich habe mich warhscheinlich etwas kompliziert ausgedrückt... - falls etwas unklar ist, versuche ich das zu präzisieren.

    Gruß

    Flo
  • Thema
    Re: 30 in der Baustelle
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 24. September 2010
    Text
    >Ich habe mich warhscheinlich etwas kompliziert ausgedrückt... - falls etwas unklar ist, versuche ich das zu präzisieren.

    Die Frage ist klar und wird in einigen Variationen häufiger gestellt.

    Die Antwort ist einfach - und dann auch wieder nicht.


    >gilt in einer Baustelle generell 30 innerorts?

    Nein, auf keinen Fall generell. Die einzige generelle Regel hierzu ist § 3 Abs. 1 StVO:

    "Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. [...]"

    Daraus kann im Einzelfall auch folgen, dass selbst die angeordneten 30 km/h noch zu viel sind.


    >Beim weiteren Strassenverlauf wird die Straße von zwei Querstraßen gekreuzt.
    >Wenn man nun z.B. von der Querstr. auf die Hauptstr. fährt steht kein erneutes 30er Schild.
    >
    >Bedeutet das, dass man dort wieder 50 fahren darf oder ist eben wie gefragt, generell 30 in Baustellen?

    Zweimal nein. VZ 274 (zul. Höchstgeschwindigkeit) ist ein sog. Streckenverbot, d.h. es gilt für die gesamte Strecke (= Straße) bis es explizit aufgehoben wird (z.B. durch VZ 278, 282 oder auch 311) oder du die Strecke verlässt.

    Damit das Schild für dich aber wirksam ist, musst du davon Kenntnis haben. Wenn ein Ortsunkundiger also an einer der späteren Kreuzungen einbiegt darf er 50 km/h fahren - falls nicht § 3 Abs. 1 greift (s.o.).

    Es kann schon Gründe geben, so zu beschildern (z.B. eine sehr unübersichtliche Baustelle nicht auch noch mit Schildern zu pflastern, wenn doch nur Ortskundige hier einbiegen), meist ist es aber eine Kombination von Ahnungslosigkeit, fehlender Sorgfalt und Ignoranz.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 30 in der Baustelle
    Autor
      deuded
      schrieb am Samstag, 25. September 2010
    Text
    >>Zweimal nein. VZ 274 (zul. Höchstgeschwindigkeit) ist ein sog. Streckenverbot, d.h. es gilt für die gesamte Strecke (= Straße) bis es explizit aufgehoben wird (z.B. durch VZ 278, 282 oder auch 311) oder du die Strecke verlässt.


    An fast allen Baustellen, an denen ich in den Fahrstunden vorbei kam, stand immer nur ein 30er Schild, aber nie ein 30-ende-Schild.
    Mein Fahrlehrer sagte, dass ich wieder so schnell wie vorher fahren darf, wenn die Baustelle vorbei ist, auch ohne ende-Schild.

    Hätte ich das so nicht gemacht, hätte ich ja solange 30 fahren müssen, bis ein Ortsschild o.ä. kommt!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 30 in der Baustelle
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 25. September 2010
    Text
    >An fast allen Baustellen, an denen ich in den Fahrstunden vorbei kam, stand immer nur ein 30er Schild, aber nie ein 30-ende-Schild.
    >Mein Fahrlehrer sagte, dass ich wieder so schnell wie vorher fahren darf, wenn die Baustelle vorbei ist, auch ohne ende-Schild.
    >
    >Hätte ich das so nicht gemacht, hätte ich ja solange 30 fahren müssen, bis ein Ortsschild o.ä. kommt!

    Stand dort wirklich nur ein 30-Schild? Wird nämlich ein Streckenverbot zusammen mit einem Gefahrzeichen gezeigt, gilt das Streckenverbot nur bis die Gefahr offensichtlich vorbei ist. Dazu Rn. 55 der Anlage 2 zur StVO:

    "Das Ende eines Streckenverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Streckenverbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282."

    Das ist bei Baustellen meist der Fall - war aber nicht gefragt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: 30 in der Baustelle
    Autor
      deuded
      schrieb am Samstag, 25. September 2010
    Text
    >>
    >Das ist bei Baustellen meist der Fall - war aber nicht gefragt.

    ich weiß, aber einen neuen Thread dafür zu eröffnen, wäre auch nicht sinnvoll gewesen!

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo