30 auf Vorfahrtstraße

  • 30 auf Vorfahrtstraße
     Hundling
      schrieb am Sonntag, 7. Dezember 2008
    Hallo,
    Ich hab da n Problem, des will ich mit nem kurzen Beispiel erklären:

    Ich fahre auf einer Vorfahrtstraße und sehe eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Wie lange gilt die??
    - bis zur nächsten Einmündung von ner Straße??
    - oder bis ich die Vorfahrtstraße verlasse???

    Danke für eure Hilfe!
  • Thema
    Re: 30 auf Vorfahrtstraße
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Sonntag, 7. Dezember 2008
    Text
    - bis du in eine andere Straße einbiegst
    - bis die Begrenzung durch ein anderes Schild aufgehoben wird

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 30 auf Vorfahrtstraße
    Autor
      Hundling
      schrieb am Sonntag, 7. Dezember 2008
    Text
    >- bis du in eine andere Straße einbiegst
    >- bis die Begrenzung durch ein anderes Schild aufgehoben wird
    >


    woher soll dann einer, der aus einer seitenstraße einfährt wissen, dass da 30 is, wenn da kein schild mehr steht????

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 30 auf Vorfahrtstraße
    Autor
      Yrsa
      schrieb am Sonntag, 7. Dezember 2008
    Text
    >>- bis du in eine andere Straße einbiegst
    >>- bis die Begrenzung durch ein anderes Schild aufgehoben wird
    >>
    >
    >
    >woher soll dann einer, der aus einer seitenstraße einfährt wissen, dass da 30 is, wenn da kein schild mehr steht????

    Dann gilt für diese Person 50 aber für dich 30.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: 30 auf Vorfahrtstraße
    Autor
      MissGeller
      schrieb am Sonntag, 7. Dezember 2008
    Text
    >>>- bis du in eine andere Straße einbiegst
    >>>- bis die Begrenzung durch ein anderes Schild aufgehoben wird
    >>>
    >>
    >>
    >>woher soll dann einer, der aus einer seitenstraße einfährt wissen, dass da 30 is, wenn da kein schild mehr steht????
    >
    >Dann gilt für diese Person 50 aber für dich 30.


    echt jetzt? wär aber ziemlich inkonsequent oder... die geschwindigkeitbegrenzung muss dann halt an jeder einmündung wiederholt werden würd ich sagen. kann mir nicht vorstellen, dass da kein schild steht...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: 30 auf Vorfahrtstraße
    Autor
      Andy1
      schrieb am Dienstag, 9. Dezember 2008
    Text

    >Dann gilt für diese Person 50 aber für dich 30.

    haha, und wie soll ein möglicher blitzer die autos unterscheiden können??? oder haben die heute schon eingebaute radarsysteme, welche das ganze wohngebiet mitsamt fahrenden autos überwachen? (kleiner scherz, wirklich nicht böse gemeint!)

    also solange es keine 30er-zone ist, gilt jedes schild nur bis zur nächsten einmündung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: 30 auf Vorfahrtstraße
    Autor
      Yrsa
      schrieb am Dienstag, 9. Dezember 2008
    Text
    >also solange es keine 30er-zone ist, gilt jedes schild nur bis zur nächsten einmündung.

    Klasse, dann übernimmst du die kosten für meinen Strafzettel wenn ichwegen sowas einen bekomm?

    Nein ein Blitzer kann das nicht unterscheiden aber auch hier im Forum hat neulich jemand geschrieben das die Polizei an solch einer Stelle leute rausgezogen haben die schon auf der Strasse waren und zu schnell gefahren sind, die, die eingebogen sind mussten keine Strafe zahlen.
    Also erst denken und dann schreiben bevor du Quark erzählst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: 30 auf Vorfahrtstraße
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Dienstag, 9. Dezember 2008
    Text
    StVO §§ 3 Absatz 2 Nr. 1, 39 Absatz 3; Verkehrszeichen Nr. 274, 278 der StVO

    1. Eine Beschränkung der innerörtlich zulässigen Geschwindigkeit durch das Verkehrszeichen 274 zur StVO gilt auch für den Geradeausverkehr nur bis zur nächsten Straßeneinmündung, sofern nicht das Verkehrszeichen nach der Einmündung wiederholt oder die Geschwindigkeitsbeschränkung anderweitig angeordnet wird.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 30 auf Vorfahrtstraße
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 9. Dezember 2008
    Text
    Wo hast du die Erklärung denn her.

    Weil in meiner aktuellen StVO find ich das nicht!
    Aber ich lern gern immer wieder dazu!

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 30 auf Vorfahrtstraße
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 9. Dezember 2008
    Text
    HAb dein Zitat gefunden, auf Strafzettel.de

    Dann zitiere aber auch bitte den Rest und nicht nur was dir so paßt:

    Streitig sind allerdings die Folgen, wenn wie hier das Verkehrszeichen nicht wiederholt wird. Dazu wird vertreten, dass für den Geradeausverkehr auch nach Straßeneinmündungen und -kreuzungen die Geschwindigkeitsbeschränkung solange fortgilt bis sie durch das gegenläufige Verkehrszeichen Nr. 278 der StVO wieder aufgehoben wird (OLG Hamm, NZV 2001, 489 NZV 1996,247 NJW 1974,759; Burmann, in: Jagow/Burmann/Heß; Straßenverkehrsrecht, 17. Aufl. 2002, § 3 StVO Rdnr. 65).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 30 auf Vorfahrtstraße
    Autor
      carhol
      schrieb am Mittwoch, 10. Dezember 2008
    Text
    die rechtsprechung unterscheidet zwischen "ortkundig" und "ortsunkundig".
    der ortskundige einbieger hat 30 zu fahren, der ortsunkundige 50. ist blöd geregelt, ist aber so entschieden worden.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 30 auf Vorfahrtstraße
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 10. Dezember 2008
    Text
    Das OLG Hamm NZV 1996, 247 f. (Beschl. v. 08.01.1996 - 2 Ss OWi 1422/95):

    Es ist einhellige Meinung in Literatur und Rechtsprechung, daß eine durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung als sog. Streckenverbot erst an einem gem. § 41 II Nr. 7 StVO aufgestellten Zeichen 278 an diesem endet (s..Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 14. Aufl., § 3 Rdnr. 71 a; Rüth/Berr/Berz, StraßenverkehrsR, 2. Aufl., § 41 II Nr. 7 StVO Rdnr. 7 m.w. Nachw.; Jagusch/Hentschel, StVO, 33. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 46; s. auch OLG Hamm, NJW 1974, 759). Der Betr. weist zwar - insoweit zutreffend - darauf hin, daß für die Verfolgbarkeit einer durch den an der Auffahrt auffahrenden Verkehrsteilnehmer begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung die Wiederholung des Zeichens 274 an/in oder hinter der Auffahrt erforderlich ist, da sonst diesem Verkehrsteilnehmer ein Schuldvorwurf nicht gemacht werden kann. Das gilt jedoch nur für den auffahrenden Verkehr.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: 30 auf Vorfahrtstraße
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Sonntag, 13. Juni 2010
    Text
    >haha, und wie soll ein möglicher blitzer die autos unterscheiden können???

    Aus diesem Grund auch meistens VOR der Kreuzung geblitzt und nicht danach.

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: 30 auf Vorfahrtstraße
    Autor
      ulrich_001
      schrieb am Dienstag, 13. April 2010
    Text
    Km/h-Beschränkung 30 (kein Zonenschild)innerorts gültig bis (Deutschland):
    1.)nächste Einmündung/Kreuzung/Zusammenführung
    2.)durch Verkehrszeichen : Aufhebung oder höhere Geschwindigkeitszulassung
    3.)Ende Ortschaft ( Ortstafelschild-Ende)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 30 auf Vorfahrtstraße
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 13. April 2010
    Text
    Das Thema ist zwei Jahre alt ...

    >Km/h-Beschränkung 30 (kein Zonenschild)innerorts gültig bis (Deutschland):
    >1.)nächste Einmündung/Kreuzung/Zusammenführung

    ... und dafür holst du es wieder aus dem Keller?

    Falls dir das OLG-Urteil aus dem Beitrag direkt über dir nicht genügt, findet Tante Google besimmt auch ein BGH-Urteil.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 30 auf Vorfahrtstraße
    Autor
      ulrich_001
      schrieb am Sonntag, 13. Juni 2010
    Text
    keep cool-

    Meine Internetsuche brachte zunächst nichts brauchbares zum Thema -bis auf fahrschul.de-
    Anlass für mich war : Diskussion mit hiesigem Polizeiposten.
    MfG
    Ulrich

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: 30 auf Vorfahrtstraße
    Autor
      ulrich_001
      schrieb am Sonntag, 13. Juni 2010
    Text
    Nachtrag:

    Das OLG-Urteil bringt mich nicht weiter.
    Werde mal meinen ADAC anschreiben und nachfragen.
    MfG
    Ulrich

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