2 x über 26 km/h und 1 x mit 24 km/h geblitzt

  • 2 x über 26 km/h und 1 x mit 24 km/h geblitzt
     Thorsten K.
      schrieb am Freitag, 16. März 2018
    Hallo,

    ich bin im November 2016 und Oktober 2017 jeweils mit 30 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts geblitzt worden. Folge war, dass ich am 20.02.2018 für 4 Wochen meinen Führerschein abgegeben habe. Ich darf also am kommenden Dienstag (20.03.2018) wieder fahren.

    Ich wurde am 12.02.2018 (also vor Führerscheinabgabe) auf der Autobahn mit 24 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt.

    Womit muss ich rechnen? Ein erneutes Fahrverbot dürfte ja eigentlich erst am 26 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung drohen, oder?

  • Thema
    Re: 2 x über 26 km/h und 1 x mit 24 km/h geblitzt
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 16. März 2018
    Text
    Hi,

    Rechne mit der Aufforderung zu einer MPU

    Konstantes ignorieren der StVO führt dazu

    Gruss
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 2 x über 26 km/h und 1 x mit 24 km/h geblitzt
    Autor
      Thorsten K.
      schrieb am Freitag, 16. März 2018
    Text
    3 x in 15 Monaten ist natürlich zu viel. Aber das sind die einzigen Verstöße in 25 Jahren Führerscheinbesitz mit 60.000 Kilometern p.a. Fahrleistung.

    Droht da wirklich eine MPU?

    >Hi,
    >
    >Rechne mit der Aufforderung zu einer MPU
    >
    >Konstantes ignorieren der StVO führt dazu
    >
    >Gruss
    >Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 2 x über 26 km/h und 1 x mit 24 km/h geblitzt
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 16. März 2018
    Text
    Es sind 3 Punkteverstösse in der Zeit!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: 2 x über 26 km/h und 1 x mit 24 km/h geblitzt
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 16. März 2018
    Text
    >Ein erneutes Fahrverbot dürfte ja eigentlich erst am 26 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung drohen, oder?

    So einfach ist das nicht. Das aktuelle Fahrverbot wurde wegen "beharrlicher Pflichtverletzung" angeordnet, § 4 Abs. 2 BKatV. Die zweimal 26 km/h sind dort ein festgeschriebener Grund, weshalb ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung angeordnet werden soll. Grundsätzlich kann ein solches Verbot aber auch wegen jedem anderen Verstoß (bzw. einer Kombination anderer Verstöße) angeordnet werden. Wenn der Sachbearbeiter halbwegs aufmerksam ist, wird das hier auch zumindest geprüft werden, denn dass ein gewisses Muster zu erkennen ist, wirst du ja nicht bestreiten wollen ...

    Es KANN also ein weiteres Fahrverbot geben, aber es muss nicht. Sollte es ein weiteres Fahrverbot geben, könnte das übrigens auch länger als 1 Monat sein.


    Wenn du deine Fahrerlaubnis noch eine Zeit lang behalten willst, wäre es eine gute Idee, den eigenen Fahrstil den geltenden Regeln anzupassen. Du stehst jetzt bei 3 Punkten. Beim nächsten Punkt kommt die (kostenpflichtige) Ermahnung.

    Auf den Beitrag antworten


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