2 unterschiedliche Führerscheine in unterschiedlichen ...

  • 2 unterschiedliche Führerscheine in unterschiedlichen Fahrschulen
     SkyJumper
      schrieb am Freitag, 28. September 2012
    Hallo!
    Ich habe ein sehr ausgefallenes Problem:
    Da ich unter der Woche in Hamburg bin, habe mich dort vor einiger Zeit in einer Fahrschule für den Motorradführerschein angemeldet. Ich beginne gerade die Praxisphase.
    Meinen ersten Wohnsitz hatte ich zum Zeitpunkt der Anmeldung ebenfalls in Hamburg.

    Inzwischen habe ich meinen Wohnsitz wieder auf meine Heimat Frankfurt geändert. In Frankfurt bin ich bei der Feuerwehr, wo ich jetzt den LKW-Führerschein machen soll. Was bis Ende des Jahres seinen Lauf genommen haben muss, damit das ganze noch im aktuellen Haushalt der Stadt abgerechnet werden kann.

    Daher meine Frage: ist es möglich, 2 verschiedene Führerscheinklassen parallel in 2 verschiedenen Fahrschulen, die auch noch in 2 verschiedenen Städten und Bundesländern sind, zu machen?

    Ich hoffe jemand kann mir bei diesem wohl einmaligen Problem weiterhelfen :)
    Über Tipps, wie ich Vorgehen soll, wäre ich sehr froh. Danke!

  • Thema
    Re: 2 unterschiedliche Führerscheine in unterschiedlichen Fahrschulen
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 29. September 2012
    Text
    Von mir dazu ein grundsätzliches "Ja", allerdings mit sehr viel "aber":

    Zunächst einmal kannst du dir die ausbildende Fahrschule, den Ort der Ausbildung und der theoretischen Prüfung völlig frei in Deutschland aussuchen. Einschränkungen gibt es nur beim Ort der praktischen Prüfung. Diese muss grundsätzlich am Hauptwohnsitz (dem tatsächlichen, nicht dem gemeldeten - das ist aber ein anderes Thema) abgelegt werden. Mögliche Ausnahmen: Die Prüfung darf auch am Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitsort abgelegt werden, außerdem kann die Fahrerlaubsnisbehörde weitere Ausnahmen genehmigen.

    Die für dich zuständige FEB bleibt aber in jedem Fall die Behörde deines Hauptwohnsitzes. Dort beantragst du die gewünschten Klassen und dort teilst du mit, falls du die Prüfung an einem anderen Ort ablegen möchtest. In deinem Fall ist also die FEB Hamburg gar nicht mehr für dich zuständig, was die aber (noch) nicht wissen.

    Wenn du jetzt in Hamburg mitteilst, dass dein Hauptwohnsitz inzwischen in Frankfurt ist, werden die deine Akte nach Frankfurt schicken. Dort könntest du dann mitteilen, dass du die Prüfung am Ort deines Arbeitsplatzes(?) ablegen willst - und dann geht die Akte zurück nach Hamburg. Diesen Ablauf würde ich an deiner Stelle versuchen zu vermeiden, da er dich Zeit kostet, in der du keine Prüfungen ablegen kannst. Dazu solltest du das Gespräch mit den beiden FEBn suchen - ich würde in Frankfurt anfangen.

    Schritt 2: Dein Antrag muss auf die zusätzlichen Klassen (C, CE?) erweitert werden. Wenn du die Erweiterung in zwei Etappen durchführst (erst A, dann C) musst du die 6 Doppelstunden Grundstoff doppelt besuchen und zwei theoretische Prüfungen ablegen. Es spart also Zeit und Geld, wenn das in einem Verfahren geht. Um den Antrag entsprechend zu ändern brauchst du schnellstmöglich die fehlenden Unterlagen: Erste-Hilfe-Kurs, ärztliches und augenärztliches Gutachten.

    Parallel solltest du deine Absichten den beteiligten Fahrschulen mitteilen. Das ist aber das kleinste Problem. Letztendlich ist nur zu klären, wer welche Ausbildungsteile durchführt.

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  • Thema
    Re: Re: 2 unterschiedliche Führerscheine in unterschiedlichen Fahrschulen
    Autor
      SkyJumper
      schrieb am Samstag, 29. September 2012
    Text
    Vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Mein Problem ist eben auch das Zeitproblem, nämlich dass ich bis Ende des Jahres mit dem LKW Führerschein fertig sein muss.
    Ist es vielleicht schneller, wenn ich meinen Unterricht in Hamburg "abbreche" und beides zusammen in Frankfurt neu beginne? Wenn ich dort auch meinen 1. Wohnsitz habe?

    Damit das hin- und herschicken der Akte erspart bleibt?

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  • Thema
    Re: Re: Re: 2 unterschiedliche Führerscheine in unterschiedlichen Fahrschulen
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 29. September 2012
    Text
    Hast du schon die theoretische Prüfung für Klasse A abgelegt? Welche Stunden (Art und Anzahl) hast du insgesamt bereits besucht?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: 2 unterschiedliche Führerscheine in unterschiedlichen Fahrschulen
    Autor
      Skyjumper
      schrieb am Samstag, 29. September 2012
    Text
    Theoriestunden habe ich alle fertig, Prüfung noch nicht. Praxis: 4 Doppelstunden grundfahrübungen, 1 Doppelstunden nachtfahrt

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: 2 unterschiedliche Führerscheine in unterschiedlichen Fahrschulen
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 30. September 2012
    Text
    Dann wäre das:

    >Ist es vielleicht schneller, wenn ich meinen Unterricht in Hamburg "abbreche" und beides zusammen in Frankfurt neu beginne? Wenn ich dort auch meinen 1. Wohnsitz habe?

    ... nicht die schlechteste Idee. Es geht aber nicht um die "Ausbildung" sondern nur um den Antrag auf Erteilung der Klasse A. Stattdessen nimmst du den Antrag in Hamburg zurück und stellst du in Frankfurt einen neuen Antrag, diesmal auf die Klassen A und C(E). Die Hamburger Fahrschule bittest du um eine Ausbildungsbescheinigung für die absolvierten Theoriestunden. Damit - plus dem Zusatzstoff für C(E) - kannst du dann in Frankfurt die Theorieprüfung für beide Klassen ablegen.

    Im Moment wäre damit der neue Antrag in Frankfurt sehr wichtig: Du musst mit einer Bearbeitungszeit von 6-8 Wochen rechnen, auch wenn es im Einzelfall mal schneller gehen kann. Bevor dieser Antrag (komplett mit allen Unterlagen) bearbeitet ist, kannst du keine Prüfungen ablegen. Wie du siehst, könnte es dann bereits etwa Mitte November sein. Bis dahin solltest du also mit der Ausbildung möglichst weit kommen, besonders mit der Theorie.


    Der Plan hat zwei Nachteile:

    Mit Klasse A wird es dieses Jahr wohl nichts mehr. Das wird schwierig, wenn du noch keine 25 bist (oder nächstes Jahr 24 wirst), da ab nächstem Jahr die Leistungsbeschränkung bei A beschränkt (dann: A2) nicht mehr ohne Prüfung entfällt. Wie du in diesem Fall deine Prioritäten setzt, musst du selbst entscheiden.

    Außerdem verlierst du so eine Gebühr für den Antrag - die ca. 40 € sind aber wohl zu verschmerzen :)

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