2 Wochen Wartezeit nnach nicht Bestandener Pp

  • 2 Wochen Wartezeit nnach nicht Bestandener Pp
     Sie Unterhaltung:-)
      schrieb am Donnerstag, 9. Oktober 2008
    hallo,
    haette gerne mal gewusst ob man die 2wochen wartezeit verkuerzen kann, wenn man 1mal durchgefallen ist in der Pp??da meine freundin meinte sie hatte die pruefung nach 1woche wieder mal gemacht!!ich weiss jetzt nicht obs stimmt?waere um eine antwort dankbar..
  • Thema
    Re: 2 Wochen Wartezeit nnach nicht Bestandener Pp
    Autor
      Bettina
      schrieb am Donnerstag, 9. Oktober 2008
    Text
    >hallo,
    >haette gerne mal gewusst ob man die 2wochen wartezeit verkuerzen kann, wenn man 1mal durchgefallen ist in der Pp??da meine freundin meinte sie hatte die pruefung nach 1woche wieder mal gemacht!!ich weiss jetzt nicht obs stimmt?waere um eine antwort dankbar..


    Ist in einigen Bundesländern möglich. Allerdings MUSS man dann mindestens 5 Fahrstunden nehmen.
    Ist halt die Frage ob sich das wirklich lohnt.
    Frag doch einfach mal Deinen Fahrlehrer, ob bei Euch eine Wartezeitverkürzung möglich wäre.
    Oft ist es aber auch ein Problem von Seiten der Fahrschule (Prüfungspunkte, Zeit für die 5 Fahrstunden).

    LG Bettina

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  • Thema
    Re: 2 Wochen Wartezeit nnach nicht Bestandener Pp
    Autor
      Sabrina1990
      schrieb am Donnerstag, 9. Oktober 2008
    Text
    Hallo,
    ich weiß ja nicht wo du herkommst!! Aber ich(baden-württemberg) musste immer 2 wochen warten!!
    Frag doch mal deinen FL oder den Tüv!

    Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 2 Wochen Wartezeit nnach nicht Bestandener Pp
    Autor
      Sunshine18
      schrieb am Donnerstag, 9. Oktober 2008
    Text
    ich komme aus NRW und musste im april 2 wochen warten aber kann ja sein das sich das auch schon geändert hat

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 2 Wochen Wartezeit nnach nicht Bestandener Pp
    Autor
      Nina 1500
      schrieb am Donnerstag, 9. Oktober 2008
    Text
    Leute, Leute Leute . . .

    Fahererlaubnisverordnung Fev
    § 18
    Eine nichtbestandene Prüfung darf nicht vor Ablauf eines angemessenen Zeitraumes (in der Regel nicht weniger als zwei Wochen), . . ., wiederholt werden.

    In der Regel.
    Es gibt auch Ausnahmen, sicherlich.
    Aber das darf nicht zur gängigen Praxis werden.
    Eine Ausnahme sollte jedoch nur auf Antrag
    erteilt werden und dann nur mit entsprechender Begründung!
    In der Wartezeit sollen evtl. Defiziete nochmals
    aus der Welt geschafft werden.

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