2 Punkte beim wenden + Berührung, Nachschulung?
Hallo,
ich habe folgendes Problem, ich bin seit c.a. 1/2 Jahr in der Probezeit, mir ist leider vor c.a. 1 Monat beim Rückwärts wenden ein parkendes(haltendes) Auto in der Kurve nicht aufgefallen, bzw war im Spiegel nicht erkennbar.
Nun hab ich dieses Fahrzeug leider leicht berührt und es zieht nun einen 2mm langen Kratzer mit sich.
So dumm wie ich war, habe ich die Polizei gerufen, die den Unfall aufnahm und mir 60 Euro + 2 Punkte vorraussagten.
Dies ist heut eingetreten mir wird folgendes vorgeworfen:
"Sie wendeten auf der Straße und ließen dabei die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall."
Geldbuße: 60 Euro
Gebühr: 20 Euro
Auslagen Bußgeldbehöre: 3,50 Euro
Zahl der Punkte: 2
nun zu meiner eigentlichen Frage, führt dies schon zu einer Nachschulung?
ICh kann nirgends eine Einordnung in einen A oder B Verstoß finden, denke aber das ein A-Verstoß nur bei Personengefährdung oder ähnlichen starken Fehlern auftritt und ich denke nicht das man dies als starke Gefährdung des Straßenverkehrs sehen kann. Da es aber direkt 2 Punkte für so was kleines gibt, gibt mir das schon ganze schon zu denken.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, danke!