2 Fragen..

  • 2 Fragen..
     Ferris118
      schrieb am Samstag, 7. August 2010
    Zum einen: Wie lange ist meine theoretische Prüfung gültig? Ich habe vor einigen Monaten BF17 gemacht und überlege jetzt noch Motorrad hinterher zu machen.. Das würde aber nur in Frage kommen wenn ich mir nicht nochmal die 14 Stunden antun muss..

    Zum anderen: Ich werde jetzt bald 18 und überlege direkt am Wochenende danach nach Zürich zu fahren, also Schweiz. Werde bis dahin allerdings noch nicht meinen Führerschein haben sondern nur den rosanen Lappen vom BF17. Jetzt ist die Frage ob der in der Schweiz anerkannt wird? Habe ja meine Prüfung usw. gemacht nur lediglich meinen Führerschein noch nicht..

    Ich hoffe die Fragen können schnell und klar beantwortet werden
  • Thema
    Re: 2 Fragen..
    Autor
      Stefan0684-2008
      schrieb am Samstag, 7. August 2010
    Text
    >Zum einen: Wie lange ist meine theoretische Prüfung gültig? Ich habe vor einigen Monaten BF17 gemacht und überlege jetzt noch Motorrad hinterher zu machen.. Das würde aber nur in Frage kommen wenn ich mir nicht nochmal die 14 Stunden antun muss..
    >
    >Zum anderen: Ich werde jetzt bald 18 und überlege direkt am Wochenende danach nach Zürich zu fahren, also Schweiz. Werde bis dahin allerdings noch nicht meinen Führerschein haben sondern nur den rosanen Lappen vom BF17. Jetzt ist die Frage ob der in der Schweiz anerkannt wird? Habe ja meine Prüfung usw. gemacht nur lediglich meinen Führerschein noch nicht..
    >
    >Ich hoffe die Fragen können schnell und klar beantwortet werden


    Hallo,

    die theoretische Prüfung ist ein Jahr gültig.

    Zu 2:
    Laut meines wissens ist die Bescheinigung für BF17 nur in Deutschland gültig, wenn du dann in anderen Ländern damit fährst ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

    Stefan

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 2 Fragen..
    Autor
      Ferris118
      schrieb am Samstag, 7. August 2010
    Text
    >>Zum einen: Wie lange ist meine theoretische Prüfung gültig? Ich habe vor einigen Monaten BF17 gemacht und überlege jetzt noch Motorrad hinterher zu machen.. Das würde aber nur in Frage kommen wenn ich mir nicht nochmal die 14 Stunden antun muss..
    >>
    >>Zum anderen: Ich werde jetzt bald 18 und überlege direkt am Wochenende danach nach Zürich zu fahren, also Schweiz. Werde bis dahin allerdings noch nicht meinen Führerschein haben sondern nur den rosanen Lappen vom BF17. Jetzt ist die Frage ob der in der Schweiz anerkannt wird? Habe ja meine Prüfung usw. gemacht nur lediglich meinen Führerschein noch nicht..
    >>
    >>Ich hoffe die Fragen können schnell und klar beantwortet werden
    >
    >
    >Hallo,
    >
    >die theoretische Prüfung ist ein Jahr gültig.
    >
    >Zu 2:
    >Laut meines wissens ist die Bescheinigung für BF17 nur in Deutschland gültig, wenn du dann in anderen Ländern damit fährst ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
    >
    >Stefan

    Das Ding ist ja ich habe alle nötigen Prüfungen gemacht und alt genug in ich dann auch. Nur den Führerschein im normalen Format habe ich dann noch nicht..

    Hat jemand erfahrungen damit was man sparen kann wenn man die Theorieprüfung schon hat? Grundgebühr? Oder nur einen Teil davon?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 2 Fragen..
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 7. August 2010
    Text
    >Das Ding ist ja ich habe alle nötigen Prüfungen gemacht und alt genug in ich dann auch. Nur den Führerschein im normalen Format habe ich dann noch nicht..

    Du darfst fahren. Sobald du 18 bist, hast du eine vollwertige Fahrerlaubnis. In einer Kontrolle hättest du aber Schwierigkeiten, diese Fahrerlaubnis durch ein Dokument nachzuweisen. Da das im Ausland unangenehm werden kann (z.B. Sicherheitsleistung), würde ich nicht mit dem rosa Lappen in die Schweiz fahren.


    >Hat jemand erfahrungen damit was man sparen kann wenn man die Theorieprüfung schon hat? Grundgebühr? Oder nur einen Teil davon?

    Da du statt 12+2 Stunden Theorie nur 6+4 brauchst, fällt die Grundgebühr meist niedriger aus. Eine erneute TP musst du aber in jedem Fall ablegen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: 2 Fragen..
    Autor
      Fresh|Frozen
      schrieb am Samstag, 7. August 2010
    Text
    Also im Ausland ist der rosane Wisch deffintiv nicht gültig.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: 2 Fragen..
    Autor
      deuded
      schrieb am Samstag, 7. August 2010
    Text
    >Also im Ausland ist der rosane Wisch deffintiv nicht gültig.


    Doch, in Österreich schon! Das ist aber das einzige Land.
    Siehe ADAC: " Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland als "Führerscheinersatz". Im Ausland wird das Dokument nicht als ordnungsgemäßer Nachweis über das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt. Eine Ausnahme gilt für Österreich: Österreich erkennt den deutschen B 17-Führerschein an und umgekehrt akzeptiert Deutschland den österreichischen L 17-Führerschein."

    Gruß Deuded

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  • Thema
    Re: 2 Fragen..
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Sonntag, 8. August 2010
    Text
    >Zum einen: Wie lange ist meine theoretische Prüfung gültig? Ich habe vor einigen Monaten BF17 gemacht und überlege jetzt noch Motorrad hinterher zu machen.. Das würde aber nur in Frage kommen wenn ich mir nicht nochmal die 14 Stunden antun muss..

    Hallo,

    die Theorieprüfung für BF17 hilft dir für Klasse A gar nichts. Du musst noch einmal 6 Lektionen Grundstoff und 4 Lektionen speziell fürs Motorrad machen und eine neue Prüfung (allerdings nur 20 Fragen, max. 6 Fehlerpunkte) ablegen.

    Viele Grüße
    Kirsten

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