Ich habe hier mal eine Frage,bin 54 geboren und 30 % schwerbehindert,ich möchte mir ein Auto mit 25 kmh zulegen,ist es sinnvoll sich so ein Auto gebraucht zu kaufen oder ist es Verboten.
Thema
Re: 25 kmh Auto
Autor
kk145
schrieb am Donnerstag, 22. Februar 2018
Text
>Ich habe hier mal eine Frage,bin 54 geboren und 30 % schwerbehindert,ich möchte mir ein Auto mit 25 kmh zulegen,ist es sinnvoll sich so ein Auto gebraucht zu kaufen oder ist es Verboten.
Hast du eine Fahrerlaubnis? Falls ja, für welche Klasse(n)? Falls nein: Es gibt zwar Kraftfahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen, aber das von dir genannte Fahrzeug gehört nicht dazu. Bei den 25 km/h-Fahrzeugen sind nur die zwei- und dreirädrigen fahrerlaubnisfrei. Du kannst dir die Liste selbst in § 4 FeV anschauen.
Unabhängig von der Fahrerlaubnis gibt es noch ein weiteres Thema: Du musst körperlich und geistig geeignet sein, ein solches Fahrzeug zu führen. Bist du das nicht und kommt es dadurch zu einer Gefährdung anderer Personen oder Sachen, machst du dich strafbar, § 315c StGB. Da im Fall eines Unfalls - selbst eines völlig unverschuldeten - wahrscheinlich Fragen in diese Richtung gestellt werden sobald die Behinderung bekannt wird, solltest du dich zur Frage der Eignung mit einem Arzt besprechen. Das gilt natürlich ganz besonders, wenn du dir selbst nicht ganz sicher bist.
Persönlich bin ich kein Freund dieser Fahrzeuge. Sie sind im Verhältnis zu ihrer Größe einfach zu langsam, was zu permanenten Fehleinschätzungen anderer Verkehrsteilnehmer führt. Sie bieten nahezu keine passive Sicherheit (bitte mal ein paar Crash-Tests anschauen) und zumindest die Exemplare, die ich bisher aus der Nähe gesehen habe, waren darüber hinaus auch noch äußerst billig verarbeitet.
>>Ich habe hier mal eine Frage,bin 54 geboren und 30 % schwerbehindert,ich möchte mir ein Auto mit 25 kmh zulegen,ist es sinnvoll sich so ein Auto gebraucht zu kaufen oder ist es Verboten. > >Hast du eine Fahrerlaubnis? Falls ja, für welche Klasse(n)? Falls nein: Es gibt zwar Kraftfahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen, aber das von dir genannte Fahrzeug gehört nicht dazu. Bei den 25 km/h-Fahrzeugen sind nur die zwei- und dreirädrigen fahrerlaubnisfrei. Du kannst dir die Liste selbst in § 4 FeV anschauen. > >Unabhängig von der Fahrerlaubnis gibt es noch ein weiteres Thema: Du musst körperlich und geistig geeignet sein, ein solches Fahrzeug zu führen. Bist du das nicht und kommt es dadurch zu einer Gefährdung anderer Personen oder Sachen, machst du dich strafbar, § 315c StGB. Da im Fall eines Unfalls - selbst eines völlig unverschuldeten - wahrscheinlich Fragen in diese Richtung gestellt werden sobald die Behinderung bekannt wird, solltest du dich zur Frage der Eignung mit einem Arzt besprechen. Das gilt natürlich ganz besonders, wenn du dir selbst nicht ganz sicher bist. > >Persönlich bin ich kein Freund dieser Fahrzeuge. Sie sind im Verhältnis zu ihrer Größe einfach zu langsam, was zu permanenten Fehleinschätzungen anderer Verkehrsteilnehmer führt. Sie bieten nahezu keine passive Sicherheit (bitte mal ein paar Crash-Tests anschauen) und zumindest die Exemplare, die ich bisher aus der Nähe gesehen habe, waren darüber hinaus auch noch äußerst billig verarbeitet.
Es ist alles geklärt,habe heute bei der Führerscheinstelle und der Polizei angerufen,seit 2005 darf ein Fahrzeug (4 rädrig)auch mit 25 kmh nur mit der Führerscheinklasse B gefahren werden.Bei einigen Versicherungen werden diese Panda oder Ähnliches (PKW) nicht mehr zugelassen.Ausnahmen sind nur die,die sich im Besitz vor 2005 Zugelassenen Fahrzeuge,bei einem Neuerwerb werden diese Fahrzeuge nicht mehr zugelassen.Wie mir die Führerscheinstelle mitteilte sind Elektrofahrzeuge die mit 25 Kmh direkt vom Werk kommen Führerscheinfrei.Bei Ebay und anderen Auktionshäusern werden 25 kmh Autos Verkauft weil sie nicht mehr zugelassen werden.Wer ein Fahrzeug (PKW) mit 25 kmh fährt macht sich strafbar Fahren ohne Führerschein,so die Polizei.
>>Ich habe hier mal eine Frage,bin 54 geboren und 30 % schwerbehindert,ich möchte mir ein Auto mit 25 kmh zulegen,ist es sinnvoll sich so ein Auto gebraucht zu kaufen oder ist es Verboten. > >Hast du eine Fahrerlaubnis? Falls ja, für welche Klasse(n)? Falls nein: Es gibt zwar Kraftfahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen, aber das von dir genannte Fahrzeug gehört nicht dazu. Bei den 25 km/h-Fahrzeugen sind nur die zwei- und dreirädrigen fahrerlaubnisfrei. Du kannst dir die Liste selbst in § 4 FeV anschauen. > >Unabhängig von der Fahrerlaubnis gibt es noch ein weiteres Thema: Du musst körperlich und geistig geeignet sein, ein solches Fahrzeug zu führen. Bist du das nicht und kommt es dadurch zu einer Gefährdung anderer Personen oder Sachen, machst du dich strafbar, § 315c StGB. Da im Fall eines Unfalls - selbst eines völlig unverschuldeten - wahrscheinlich Fragen in diese Richtung gestellt werden sobald die Behinderung bekannt wird, solltest du dich zur Frage der Eignung mit einem Arzt besprechen. Das gilt natürlich ganz besonders, wenn du dir selbst nicht ganz sicher bist. > >Persönlich bin ich kein Freund dieser Fahrzeuge. Sie sind im Verhältnis zu ihrer Größe einfach zu langsam, was zu permanenten Fehleinschätzungen anderer Verkehrsteilnehmer führt. Sie bieten nahezu keine passive Sicherheit (bitte mal ein paar Crash-Tests anschauen) und zumindest die Exemplare, die ich bisher aus der Nähe gesehen habe, waren darüber hinaus auch noch äußerst billig verarbeitet.
Es ist alles geklärt,habe heute bei der Führerscheinstelle und der Polizei angerufen,seit 2005 darf ein Fahrzeug (4 rädrig)auch mit 25 kmh nur mit der Führerscheinklasse B gefahren werden.Bei einigen Versicherungen werden diese Panda oder Ähnliches (PKW) nicht mehr zugelassen.Ausnahmen sind nur die,die sich im Besitz vor 2005 Zugelassenen Fahrzeuge,bei einem Neuerwerb werden diese Fahrzeuge nicht mehr zugelassen.Wie mir die Führerscheinstelle mitteilte sind Elektrofahrzeuge die mit 25 Kmh direkt vom Werk kommen Führerscheinfrei.Bei Ebay und anderen Auktionshäusern werden 25 kmh Autos Verkauft weil sie nicht mehr zugelassen werden.Wer ein Fahrzeug (PKW) mit 25 kmh fährt macht sich strafbar Fahren ohne Führerschein,so die Polizei.