Zitat: --------------------------------- Neue Fahrerlaubnisklasse AM:
Mopeds (bis 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) fallen bisher nicht unter die harmonisierten Fahrerlaubnisklassen. Mit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklasse AM und Mindestanforderungen an die Prüfung wird die Verkehrssicherheit weiter verbessert. Bestimmte drei- und vierrädrige Fahrzeuge bis 45 km/h werden ebenfalls einbezogen. Über eine mögliche Herabsetzung des Mindestalters ist noch nicht entschieden worden. ---------------------------------
Was bitte sind harmonisierte Fahrerlaubnisklassen?
Lustige Frage. Dir ist schon aufgefallen, dass auf der Seite ein Bundesministerium darüber informiert, wie man gedenkt Europarecht in nationales Recht umzusetzen? Die genannten Punkte sind auf EU-Ebene bereits beschlossen, Deutschland (und alle anderen) müssen die Regelung innerhalb der genannten Fristen in nationales Recht umsetzen und die dazu erforderlichen Gesetze ändern/erlassen. Versuchen werden sie es, ob sie das machen und/oder hinbekommen ist eine andere Frage. Was da steht "stimmt" also sozusagen, obwohl das eigentlich das falsche Wort ist.
Eine "harmonisierte Klasse" ist eine Klasse, die in der ganzen EU u.a. unter gleichen Mindestbedingungen (Mindestalter, Ausbildung, Prüfung) erteilt wird und den gleichen Mindestumfang (zGm, Höchstgeschwindigkeit, Hubraum, ...) hat.
Die Klasse B ist eine solche Klasse. Daher kann Deutschland einem 17jährigen nicht einfach so eine FE der Klasse B geben. Deshalb gibt es dieses BF17-Konstrukt mit einer Prüfbescheinigung (statt KartenFS), die nur im Inland gilt: Deutschland kann die Mindestanforderungen der EU nicht einfach so senken!
Die Klasse M ist bisher nicht harmonisiert, weshalb jedes Land hier sein eigenes Süppchen kocht. Die Klasse AM gibt es übrigens (auf EU-Ebene) schon eine ganze Zeit, sie heißt in Deutschland nur nicht so bzw. geht in verschiedenen Klassen auf. Die Harmonisierung wird hier moderate Änderungen zur Folge haben. Wie das BMVBS auch schreibt, wird man bestimmte Quads und Trikes künftig auch mit dem Mopedführerschein fahren dürfen, dafür gibt es etwas höhere Anforderungen an die Ausbildung. Mehr ist noch nicht bekannt.
Die Änderungen im Bereich A1 und Stufenführerschein A2/A sind da schon deutlich schwerwiegender. Auch die Anhängerregeln bei B(E) sind ganz interessant.