1 jahr zeitlimit?

  • 1 jahr zeitlimit?
     lieschen
      schrieb am Sonntag, 1. August 2010
    hallo ich habe mal ne kurze frage..
    Ich hab mich ca vor nem jahr bei der fahrschule angemeldet und hab auch schon die theorieprüfung hinter mir (ca vor 3 monaten gemacht).nun lese ich überall dass diese prüfung 12 monate gültig ist und man in der zeit die praktische machen soll.. aber bei den agbs meiner fahrschule steht : "Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertrages." das versteh ich nun nicht ganz?
    danke im voraus, lg lisa
  • Thema
    Re: 1 jahr zeitlimit?
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 1. August 2010
    Text
    >Ich hab mich ca vor nem jahr bei der fahrschule angemeldet und hab auch schon die theorieprüfung hinter mir (ca vor 3 monaten gemacht).nun lese ich überall dass diese prüfung 12 monate gültig ist und man in der zeit die praktische machen soll..

    Nicht "soll" sondern "muss", außerdem nicht nur ablegen sondern bestehen. Andernfalls musst du einen neuen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen (wieder mit Gebühr verbunden) und die TP erneut ablegen.

    >aber bei den agbs meiner fahrschule steht : "Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertrages." das versteh ich nun nicht ganz?

    Das ist auch etwas anderes. Der Ausbildungsvertrag (die Vereinbarung, dass die Fahrschule dich ausbildet und zu welchen Bedingungen das läuft) ist auf ein Jahr befristet. Nach Ablauf dieses Jahres ist die Fahrschule nicht verpflichtet, dich weiter auszubilden. Das wird sie natürlich trotzdem machen, wenn es gerade keinen extremen Kapzitätsengpass gibt oder der Betrieb aufgelöst werden soll. Dafür darf sie aber den Abschluss eines neuen Vertrags fordern. Damit ist die Zahlung eines erneuten Grundbetrags verbunden, außerdem gelten dann die jetzt aktuellen Preise, falls die Fahrschule hier zwischenzeitlich etwas geändert hat. Die Fahrschule kann natürlich auf den erneuten Grundbetrag verzichten - das wäre aber ein freiwilliges Entgegenkommen.

    Die beiden Fristen (Prüfauftrag und Ausbildungsvertrag) liegen nur ganz selten parallel.

    Noch ein Tipp: Eine zügige Ausbildung - und damit verbundene intensive Beschäftigung mit der ganzen Thematik - ist in deinem eigenen Interesse. Du lernst dabei besser und effizienter! Auch bei den Fahrlehrern kommen Schüler, die "am Ball bleiben" besser an, was sich auch mal beim Angebot an Fahrstunden- und Prüfungsterminen bemerkbar machen kann. Tu' dir also selbst einen Gefallen und bringe die Sache zügig zu Ende.

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