125er fahren mit 'DDR'-Füherschein

  • 125er fahren mit "DDR"-Füherschein
     Helmut
      schrieb am Mittwoch, 24. Februar 2010
    Hallo zusammen,
    meine Freundin ist im Juli 1969 gebohren und hat 1985 in der DDR den Mopedschein gemacht.
    Sie durfte Simson fahren.
    Sie hat jetzt den "Plastiklappen" und den alten Führerschein nach der Wende abgegeben. Erlischt damit auch das Recht, 125er fahren zu dürfen oder muß sie nochmal eine Prüfung machen (was meiner Meinung nach ungerecht wäre) ?
    Grüße aus München
    Helmut
  • Thema
    Re: 125er fahren mit
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 24. Februar 2010
    Text
    >Sie durfte Simson fahren.
    Welche Simson? Die Schwalbe mit 50 ccm?
    Die darf sie auch heute mit der Führerscheinklasse M fahren, da für alte Kleinkrafträder die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 45 km/h nicht gilt.

    Für Leichtkrafträder mit 125 ccm braucht man mindestens die Führerscheinklasse A1. Wenn der Auto-Führerschein (Klasse 3) vor dem 1.4.1980 erworben wurde, ist A1 automatisch mit eingeschlossen.

    Um festzustellen, ob bei der Umschreibung des DDR-Führerscheins ein Fehler passiert ist, müsste man genau wissen, welche Führerscheinklassen deine Freundin besaß.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 125er fahren mit
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Mittwoch, 24. Februar 2010
    Text
    deine freundin hatte den ddr führerschein der klasse M. der beinhaltet das gleiche wie unser klasse m führerschein.
    max. 45km/h; 50ccm. alte klasse m simse dürfen bis 60km/h schnell sein und dürfen auch mit klasse m gefahren werden.
    125ccm geht also nicht.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 125er fahren mit
    Autor
      Helmut
      schrieb am Mittwoch, 24. Februar 2010
    Text
    >deine freundin hatte den ddr führerschein der klasse M. der beinhaltet das gleiche wie unser klasse m führerschein.
    >max. 45km/h; 50ccm. alte klasse m simse dürfen bis 60km/h schnell sein und dürfen auch mit klasse m gefahren werden.
    >125ccm geht also nicht.
    >
    ==> siehe Antwort weiter oben bei Kirsten, aber vielen Dank. Wir waren uns bei der 125er nicht sicher, aber gerollert (bis 45kmh wird eh schon fleissig) :-)
    Grüße Helmut

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 125er fahren mit
    Autor
      Helmut
      schrieb am Mittwoch, 24. Februar 2010
    Text
    >>Sie durfte Simson fahren.
    >Welche Simson? Die Schwalbe mit 50 ccm?
    >Die darf sie auch heute mit der Führerscheinklasse M fahren, da für alte Kleinkrafträder die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 45 km/h nicht gilt.
    >
    >Für Leichtkrafträder mit 125 ccm braucht man mindestens die Führerscheinklasse A1. Wenn der Auto-Führerschein (Klasse 3) vor dem 1.4.1980 erworben wurde, ist A1 automatisch mit eingeschlossen.
    >
    >Um festzustellen, ob bei der Umschreibung des DDR-Führerscheins ein Fehler passiert ist, müsste man genau wissen, welche Führerscheinklassen deine Freundin besaß.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    ==> Hallo Kirsten,
    vielen Dank für die schnelle Antwort. Meine Freundin sagte, sie sei die Simi mit 50ccm gefahren. Den Autoschein hat sie nicht vor dem genannten Datum gemacht.
    Ich frage deshalb hier nach, weil sie gesagt hat das angeblich bei der Abgabe des DDR-scheins die Erlaubniss für 125ccm verloren ging, bzw aberkannt wurde.
    Wegen den genauen Klassen, die sie hatte muß ich nochmal nachfragen :-)
    vielen Dank
    Grüße Helmut

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo