1.Hilfe Kurs

  • 1.Hilfe Kurs
     Selma
      schrieb am Mittwoch, 31. Oktober 2007
    Hallo, ich hab eine Frage, ich habe mich jetzt für den Führerschein angemeldet und muss natürlich den 1.Hilfe Kurs machen. Allerdings bin examinierte Krankenschwester, hab aber keinen Extraschein von meinem ersten Hilfe Kurs. Aber natürlich haben wr den auch gemacht! Wird meine Ausbildung da auch anerkannt?
  • Thema
    Re: 1.Hilfe Kurs
    Autor
      Thommy
      schrieb am Donnerstag, 1. November 2007
    Text
    Krankenschwesterausnildung ist natürlich besser als 10 Erste Hilfe Kurse. Frag aber in deinem Fall auf der Führerscheinstelle nach. Das ist glaub ich von Kreis zu Jreis unterschiedlich.

    Grüße
    Thomas

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: 1.Hilfe Kurs
    Autor
      Muffy
      schrieb am Donnerstag, 1. November 2007
    Text
    FeV § 19 Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Ausbildung in Erster Hilfe

    (5) Als Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und einer Ausbildung in Erster Hilfe gilt auch die Vorlage

    eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder der Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,

    eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Krankenschwester, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester, Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelferin, Krankenpflegehelfer, Altenpflegerin, Altenpfleger, Arzthelferin, Arzthelfer, Rettungsassistentin, Rettungsassistent, Masseurin, Masseur, medizinische Bademeisterin, medizinischer Bademeister, Krankengymnastin oder Krankengymnast oder

    einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold).


    Gruß Muffy

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  • Thema
    Re: Re: 1.Hilfe Kurs
    Autor
      Selma
      schrieb am Donnerstag, 1. November 2007
    Text
    Vielen Dank für die schnellen Antworten. Das hab ich mir nämlich schon gedacht. Ist ja schon komisch, wenn man als Arzt, Rettungssanitäter usw. sowas noch braucht!

    @muffy: Das ist doch ein Gesetzesauszug, der ist doch überall gültig, oder? Hab bei der Unfallhilfe nachgefragt (die den 1.Hilfe Kurs anbieten) und die sagte mir, ich hätte ja keine Bescheinigung, die würde ich ja erst bei ihnen bekommen! Das ist doch Quatsch, weil ich ja mein Ausbildungszeugnis und Examen habe! Denke, die wollen nur Geld machen...

    Danke nochmal!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 1.Hilfe Kurs
    Autor
      Muffy
      schrieb am Donnerstag, 1. November 2007
    Text
    >Vielen Dank für die schnellen Antworten. Das hab ich mir nämlich schon gedacht. Ist ja schon komisch, wenn man als Arzt, Rettungssanitäter usw. sowas noch braucht!
    >
    >@muffy: Das ist doch ein Gesetzesauszug, der ist doch überall gültig, oder? Hab bei der Unfallhilfe nachgefragt (die den 1.Hilfe Kurs anbieten) und die sagte mir, ich hätte ja keine Bescheinigung, die würde ich ja erst bei ihnen bekommen! Das ist doch Quatsch, weil ich ja mein Ausbildungszeugnis und Examen habe! Denke, die wollen nur Geld machen...
    >
    >Danke nochmal!

    Richtig! Die Fahrerlaubnis-Verordnung ist deutschlandweit bindend. Da hat sich jeede Behörde dran zu halten.
    Dein Examenszeugnis dürfte ausreichen.

    Gruß Muffy

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