05.01. Tageslicht

  • 05.01. Tageslicht
     Vogel der Nacht
      schrieb am Mittwoch, 17. Dezember 2008
    Hallo, eine Frage, die mir bisher niemand exakt beantworten konnte: Was bedeutet Tageslicht, von wann bis wann spricht man vom Tageslicht? Das muß ja irgendwie definiert sein, auch für die Polizei, wenn die mich anhalten.
    Mit welchen Strafen kann ich rechnen bei Verstößen?
    Herzlichst und danke eule
  • Thema
    Re: 05.01. Tageslicht
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 17. Dezember 2008
    Text
    Warum stellst du die Frage?
    Hast du eine Auflage im Führerschein, die es zu erfüllen gilt?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: 05.01. Tageslicht
    Autor
      blackbird
      schrieb am Mittwoch, 17. Dezember 2008
    Text
    Geht`s dir ums Licht? Dann folgendes:

    Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt 10 Euro
    mit Gefährdung 15 Euro
    mit Sachbeschädigung 35 Euro

    Naja, schwer da eine Grenze festzulegen... Ich fahr deswegen eigentlich grundsätzlich immer mit Abblendlicht, kann man nicht viel falsch machen...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 05.01. Tageslicht
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 18. Dezember 2008
    Text
    @Vogel der Nacht
    Habe jetzt erst das "05.01" wahrgenommen, das du einleitend in den Titel deines Threads gesetzt hast -SORRY-
    Für alle, die ebenso oberflächlich lasen:
    Bei der Schlüsselzahl 05.01 handelt es sich um die Auflage nur bei Tageslich fahren zu dürfen.

    Ist eine sehr interessante Frage -auf die ich auch bislang keine Antwort fand :o(
    Aber weil ich auch an der Antwort interessiert bin, habe ich sie mal ins Verkehrsportal gesetzt und erhoffe mir da von den Polizisten oder StVA-Menschen Antwort.

    Den Thread kannst du hier
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=72066&view=findpost&p=1056721221
    verfolgen.

    Vielleicht können hier aber auch unsere FLs (bes. Bettina) helfen:
    Woran orientiert ihr euch bei der Terminvergabe für die Fahrstunde an Fs, die diesen Zusatz ins Kärtchen bekommen? Guckt ihr dafür auch auf den Wetterbericht? Oder an Sonnenauf- und Untergangszeiten aus der Tagespresse?
    Dass die Nachtfahrten wegfallen ist klar.... ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 05.01. Tageslicht
    Autor
      carhol
      schrieb am Donnerstag, 18. Dezember 2008
    Text
    nachtfahrten sind definiert als fahrten zwischen sonnenuntergang bis sonnenaufgang, also muss der rest "tageslicht" sein.
    zur not im kalender nachsehen.

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: 05.01. Tageslicht
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 18. Dezember 2008
    Text
    Würde also bedeuten, dass dem Vogel der Nacht das Fahren heute zwischen
    0:32 Uhr und 16:25 Uhr erlaubt sei (wenigstens, wenn er in meiner Nähe fahren wollte).
    Werde dann mal aus dem Fenster schauen ;o)

    Quelle für die Zeiten ist übrigens:
    http://www.sonnenuntergang.de/home/

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: 05.01. Tageslicht
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 18. Dezember 2008
    Text
    Aber so wirklich alles kann das doch nicht sein, oder?
    Die Auflage wird doch gemacht bei zB Farbenblinden, die sich an der Ampel daran orientieren, ob jetzt das Licht oben, mittig oder unten an ist.
    Die also den Vergleich zum Gesamtbild brauchen.
    Was aber wäre dann bei Nebel?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 05.01. Tageslicht
    Autor
      Vogel der Nacht
      schrieb am Donnerstag, 18. Dezember 2008
    Text
    Ne, mir geht´s nicht um das Licht, sondern die amtliche Klassifizierung, was heißt Fahren bei Tageslicht nach 05.01. Wann darf ich mit diesem Eintrag im Führerschein fahren?! Danke

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 05.01. Tageslicht
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 18. Dezember 2008
    Text
    Wenn der Ex-Leiter eines StVA nicht rauskriegt, dann weiß ich auch nicht mehr weiter.
    Aber der verbeißt sich darin -warte ab ;o)

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