0,98 Promille während der Probezeit

  • 0,98 Promille während der Probezeit
     erda
      schrieb am Montag, 21. Juni 2010
    ALSO, hier mal eine recht wichtige Frage für mich:
    ich wurde gestern mit der besagten Promillezahl erwischt, jedoch konnten mir die polizisten zu den weiteren folgen keine aussage maachen, deshalb hier die frage:
    welche folgen hat das nun für mich: ich habe im november 2009 den führerschein erhalten und bin jetzt ein knapp halbes jahr später mit alkohol intus erwischt worden!
    die polizisten haben gesagt dass ich in 4-6 wochen einen brief erhalte worin dann steht dass ich meinen führerschein abgeben muss!
    was folgt dann danach?
    MPU? oder "nur" solche aufbauseminare?welche kosten zieht das mit sich?
    geldbuße?ich bin 19 jahre und azubi, falls das was zur sache tut.
    ich wäre sehr erfreut über antworten hier im forum und bitte keine Moralapostel oder so, ich bin mir bewusst dass das was ich gemacht habe nicht richtig war und ich meines und vorallem anderen ihr leben dadurch gefährden hätte können!
    Vielen dank für hilfreiche antworten
  • Thema
    Re: 0,98 Promille während der Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 21. Juni 2010
    Text
    Wurde dir eine Blutprobe entnommen? Oder sogar zwei? Bist du in eine allgemeine Kontrolle geraten oder irgendwie durch dein Fahrverhalten aufgefallen: Unfall, Fehlverhalten wie z.B. rote Ampel überfahren, Unsicherheit wie z.B. Schlangenlinien? Wurden irgendwelche Reaktionstests durchgeführt? Hast du deinen FS noch oder wurde der dir vor Ort abgenommen?

    Die Antwort auf deine Fragen hängt ganz wesentlich von den Antworten auf diese Fragen ab.

    Zu einer MPU wird es sehr wahrscheinlich nicht kommen, falls du noch nie mit Alkohol aufgefallen bist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 0,98 Promille während der Probezeit
    Autor
      erda
      schrieb am Montag, 21. Juni 2010
    Text
    ALSOOOOOO ich bin schonmal in zusammenhang mit alkohol aufgefallen, wo ich etwas jünger(ca. 16 jahre alt)war. dort aber auf der straße, weil ich betrunken von polizisten weggerannt bin.
    zum geschehen selbst: ich bin in eine allgemeine kontrolle gekommen ohne irgendwie auffällig gefahren zu sein oder dergleichen! die polizisten meinte selbst, dass sie sich wundern dass ich "sogut" autofahre und auch normal gehe wie auch immer....
    meinen führerschein habe ich gleich wieder bekommen, nur den autoschlüssel habensie mitgenommen. den konnte ich mir aber am nächsten tag wieder abholen und wieder mit dem auto fahren. wie schon gesagt bekomme ich in ein paar wochen post worin dann stehen soll dass ich den führerschein bitte abgeben soll....
    der polizist hat sich nur meine augen angeschaut ob ich noch sonstige mittel zu mir genommen habe. habe ich aber nicht und der polizist hat dies auch nicht festgestellt.
    ich musste vorort einmal blasen und dann auf der wache npochmal in einen (lt. polizei) geeichtes atemgerät. dort musste ich 2 mal pusten und der wert war der gleiche wie der vor ort wo ich aufgehalten wurde.
    tut mir leid dass das ein so krasser aufsatz ist. ;)ich wäre dir/ihnen sehr verbunden, mir ein wenig aufklärung über meine situation zu geben :) VIELEN DANK!
    lg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 0,98 Promille während der Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 21. Juni 2010
    Text
    Ok, dann mal los:

    Dir wird mangels Ausfallerscheinungen keine Straftat sondern nur eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen. Andernfalls hätten die Polizisten dich nicht in den Dräger Evidential auf der Wache pusten lassen, sondern einen Arzt ein Blutprobe nehmen lassen. Außerdem hätten sie deinen FS gleich einbehalten.

    Dich erwarten diese Folgen:
    - 500 € Bußgeld + 23,50 € Gebühren und Auslagen,
    - 4 Punkte,
    - 1 Monat Fahrverbot,
    - Anordnung eines besonderen Aufbauseminars,
    - Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre.

    Das Fahrverbot kannst du innerhalb eines Zeitraums von 4 Monaten ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids zu einem Zeitpunkt deiner Wahl antreten. Du kannst das FV also z.B. während deines Urlaubs absitzen ...

    Das Aufbauseminar ist nicht das "gewöhnliche" ASF, sondern ein besonderes Seminar für Alkohol- und Drogenverstöße. Es wird nicht in Fahrschulen sondern z.B. beim TÜV (NAFAPlus) und anderen Organisationen angeboten. Eine Liste mit allen Anbietern vor Ort bekommst du von deiner Fahrerlaubnisbehörde. Von dort kommt auch die Anordnung zur Teilnahme. Wenn du das Seminar innerhalb der angeordneten Frist absolvierst, darfst du den Führerschein - mit Ausnahme des einen Monats FV - behalten, andernfalls wird er kostenpflichtig entzogen bis das Seminar absolviert ist. Das hat außerdem den Nachteil, dass jeder A-Verstoß innerhalb der Restprobezeit direkt zur MPU führt - also sieh zu, dass du den Kurs rechtzeitig absolvierst oder um eine Verlängerung der Frist bittest.

    >ALSOOOOOO ich bin schonmal in zusammenhang mit alkohol aufgefallen, wo ich etwas jünger(ca. 16 jahre alt)war. dort aber auf der straße, weil ich betrunken von polizisten weggerannt bin.

    Das hat hier keine Auswirkungen. Ich meinte, ob du schon einmal mit Alkohol am Steuer aufgefallen bist. Offensichtlich ja nicht - gut für dich.


    So, jetzt kommt die Moralkeule :)

    >die polizisten meinte selbst, dass sie sich wundern dass ich "sogut" autofahre und auch normal gehe wie auch immer....

    Auch wenn es in diesem Fall für dich von Vorteil war, ist das eigentlich eher ein schlechtes Zeichen. Es spricht nämlich für eine deutliche Alkoholgewöhnung. Einfach mal drüber nachdenken ...

    An deiner Stelle würde ich die ganze Aktion als deutlichen Warnschuss sehen: Mit einem halben Glas Bier (nicht einer Halben, ich meine tatsächlich ca. 0,1-0,2 l) mehr, wären die Sanktionen erheblich härter ausgefallen: Entzug der FE, Sperrfrist ca. 10-12 Monate, ...

    Und von der Verkehrssicherheit haben wir noch gar nicht geredet.

    Als kleinen "Bonus": Fällst du in den nächsten 10 Jahren noch einmal mit Alkohol am Steuer auf - und zwar egal wie wenig - wird eine MPU angeordnet. Das hast du jetzt selbst in der Hand!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: 0,98 Promille während der Probezeit
    Autor
      erda
      schrieb am Dienstag, 22. Juni 2010
    Text
    so erstmal ein riesen dankeschön für die recht schnelle und ausführliche antwort!!! nur noch eine frage:
    also für dieses besondere aufbauseminar, was fallen da denn noch so ca. an kosten an? und wie lange dauert so ein seminar in der regel?
    die moralkeule find ich gut und ich werds mir sehr zu herzen nehmen, dass ich das mit dem alkohol und dem autofahren NIEWIEDER mache, nur war ich bei nem kumpel fussballschauen und bin eingeschlafen. als ich aufgewacht bin wollte ich nur noch nachhause und habe erlich gesagt nicht mehr damit gerechnet dass ich so viel intus hatte. aber nun ja kann man nicht mehr ändern. wichtig ist aufjedenfall, dass nichts passiert ist und niemand verletzt oder gar getötet wurde!
    zu dem bußgeld: ist das sicher dass ICH ein bußgeld bekomme`? auch wenn ich noch bei meinen eltern lebe, im 1. Ausbildungsjahr bin usw.?
    VIELEN VIELEN DANK AN DICH FÜR DIE ANTWORTEN!!!! danke danke
    lg aus münchen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: 0,98 Promille während der Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 22. Juni 2010
    Text
    >also für dieses besondere aufbauseminar, was fallen da denn noch so ca. an kosten an? und wie lange dauert so ein seminar in der regel?

    Das Seminar besteht aus einem Vorgespräch und 3 Sitzungen á 180 Minuten. Das verteilt sich dann auf 2-4 Wochen. Bei den Kosten musst du mal selbst anfragen, ich glaube so etwa 250 €. Das besondere Aufbauseminar ist jedenfalls etwas günstiger als das normale ASF, da die kostenintensiven Teile Fahrprobe und Sicherheitstraining entfallen.


    >zu dem bußgeld: ist das sicher dass ICH ein bußgeld bekomme`? auch wenn ich noch bei meinen eltern lebe, im 1. Ausbildungsjahr bin usw.?

    Die Sippenhaft haben wir damals nach dem Krieg abgeschafft :)

    Ganz im Ernst: Du hast es verbockt, du stehst für die Folgen gerade. Falls du das Geld nicht sofort aufbringen kannst, sind Zahlungserleichterungen (Stundung oder Ratenzahlung) möglich. Dazu solltest du dich dann rechtzeitig mit der Bußgeldstelle in Verbindung setzen und dein Anliegen besprechen.

    Bis zur Anordnung des besonderen Aufbauseminars geht normalerweise auch einige Zeit ins Land, die du zum Sparen nutzen kannst.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo