0,06 Promille in der Probezeit!

  • 0,06 Promille in der Probezeit!
     Dresdner
      schrieb am Montag, 31. August 2009
    Hi!
    Ich wurde heute von der Polizei angehalten und durfte einen Alkoholtest abgeben. Auf der Straße waren es 1,1 Promille! Das endgültige und offizielle Ergebnis auf der Wache aber nur 0,06 Promille! Hat jemand schon mal so eine Erfahrung gemacht oder etwas von jemanden gehört, ob man dafür am Ende wirklich belangt wird? Hab mal gelesen, dass solche Test auch nicht zu 100 % genau sind. Gibt es da einen Toleranzbereich, wo die Busgeldstelle ein Auge zudrückt??? Selbst der Polizist meinte, wenn ich Glück hab wird das fallen gelassen... Aber so wirklich ruhig schlafen werde ich jetzt wohl erstmal nicht können... Aber der Lerneffekt ist ja da... Danke schon mal! lg daniel
  • Thema
    Re: 0,06 Promille in der Probezeit!
    Autor
      carhol*
      schrieb am Dienstag, 1. September 2009
    Text
    hast du eine blutprobe abgegeben ?

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 0,06 Promille in der Probezeit!
    Autor
      Mursik
      schrieb am Dienstag, 1. September 2009
    Text
    Bei 0,06 Promille hast du nichts zu befürchten.
    Alleine schon der Eigenalkohol, den der Körper entwickelt, kann höher sein, deswegen muss es auch eine gewisse Toleranz geben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 0,06 Promille in der Probezeit!
    Autor
      Dresdner
      schrieb am Dienstag, 1. September 2009
    Text
    Nein, hab dem Atemtest auf der Wache eingewilligt!
    Also kein Bluttest!

    Frage ist nur, wenn ich einen Alkohohlkonsum bei der Polizei eingeräumt habe, ob die mich deswegen belangen können... Ich weiß aber nicht mehr genau, was ich mit denen geredet hab. War etwas zu geschockt...

    Strafe, Aufbauseminar, Probezeitverlängerung wäre ganz schön krass bei 0,06...

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  • Thema
    Re: Re: Re: 0,06 Promille in der Probezeit!
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 1. September 2009
    Text

    >Strafe, Aufbauseminar, Probezeitverlängerung wäre ganz schön krass bei 0,06...

    Wann und was hast du denn zu dir genommen, dass du überhaupt an einen Promillewert kamst?
    Ich werde das Gefühl nicht los, als hättest du irgendwo einen Kommafehler eingebaut.
    Von einer Messung zur nächsten ein Abbau von über 1 o/oo? Und das, wo der Körper pro Stunde 0,1 abbaut?!?
    Sorry, da kann etwas nicht stimmen.....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: 0,06 Promille in der Probezeit!
    Autor
      Dresdner
      schrieb am Dienstag, 1. September 2009
    Text
    Sorry, ich hab mich tatsächlich verschrieben!
    Ich hatte erst 0,11 auf der Straße und im Revier der offizielle Atemtest 0,06!
    Es war nur ein Bier vor geraumer Zeit!

    Hat jemand denn ein Beispiel aus dem Freundeskreis oder so? Ich hab keinen Bock mir die ganze Zeit gedanken deswegen zu machen :(

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: 0,06 Promille in der Probezeit!
    Autor
      Wannabefahrschueler
      schrieb am Dienstag, 1. September 2009
    Text
    Junge mach dich nicht verrückt du hast doch sicherlich auch die fahrschulbögen bearbeitet... da steht das du erst ab 0.3 zur rechenschaft gezogen wirst von daher sollte nix auf dich zukommen stimmts

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: 0,06 Promille in der Probezeit!
    Autor
      Mursik
      schrieb am Dienstag, 1. September 2009
    Text
    Stimmt nicht, denn als Fahranfänger gilt die 0,0 Promille-Grenze. Aber wie oben schon geschrieben, muß es eine Toleranz geben.
    Also mach dich nicht verrückt, bei 0,06 Promille passiert dir mit Sicherheit nichts.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 0,06 Promille in der Probezeit!
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 2. September 2009
    Text
    Was macht dich da so sicher, Mursik?
    Ich bin zwar auch nicht vom Fach (Polizei od. Justiz), aber es ist grundsätzlich so, dass IRGENDWO eine Grenze gezogen werden muss.
    Und die liegt im Falle des Alkohol für Fahranfänger bei 0,0 o/oo (Obwohl mir ein Polizist sagte, dass Werte bis 0,05 o/oo als alkfrei betrachtet werden. Das ist allerdings ein Insiderwissen ;o)).

    Der Gesetzestext spricht so:

    Mehr als 0,0 Promille bei Fahranfängern in der Probezeit und bei Fahrern vor Vollendung des 21. Lebensjahres

    * Bußgeld 125 Euro
    * 2 Punkte in Flensburg
    * gegebenenfalls Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre
    * Aufbauseminar

    Sicher KÖNNTE die Staatsanwaltschaft bei einem so niedrigen Alk-Wert von einem Verfahren absehen - wovon ich auch ausgehe. Aber darauf verlassen würde ich mich nicht.

    @Mursik, ich wäre an einem Link interessiert, auf den sich deine Aussage:
    **Also mach dich nicht verrückt, bei 0,06 Promille passiert dir mit Sicherheit nichts.**
    stützt. DANKE

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 0,06 Promille in der Probezeit!
    Autor
      Mursik
      schrieb am Mittwoch, 2. September 2009
    Text
    Hallo Peg!

    Vielleicht hilft dir dieser Bericht:

    http://www.bads.de/Alkohol/alkohol_am_steuer.htm

    Wichtig ist der vorletzte Abschnitt (wichtig zu wissen ist auch:).
    Natürlich steht das so nicht im Gesetz, aber ganz ohne Alkohol geht es nun mal nicht.
    Normalerweise ist der Eigenalkohol so gering, daß er nicht gemessen werden kann. Aber es gibt auch Ausnahmen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 0,06 Promille in der Probezeit!
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 2. September 2009
    Text
    >Wichtig ist der vorletzte Abschnitt (wichtig zu wissen ist auch:).
    >Natürlich steht das so nicht im Gesetz, aber ganz ohne Alkohol geht es nun mal nicht.

    Die Quelle für diese Aussage ist (auch wenn sie nicht angegeben ist, was nicht gerade für die Qualität des Artikels spricht) ein Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Ich zitiere die relevante Passage: "Die Entnahme einer Blutprobe oder Atemalkoholanalyse ist erst ab einem Wert von 0,2 Promille Alkohol im Blut oder 0,1 mg/l Alkohol in der Atemluft zum Nachweis dafür geeignet, dass der Betroffene „unter der Wirkung“ alkoholischer Getränke stand."

    Die Aussage ist: Nach Auffassung des Ministeriums ist die Messung von weniger als 0,2 0/00 BAK bzw. 0,1 mg/l AAK grundsätzlich als Nachweis ungeeignet, dass der Fahrer den §24c STVO erfüllt hat. Weiter:

    "Diese Messwerte dienen allein dem Ausschluss von Messunsicherheiten und endogenem Alkohol (Sicherheitszuschlag)."

    Und das erklärt die Aussage des Ministeriums: Man hat dort wohl etwas von "endogenem Alkohol" (d.h. Alkohol, den der Körper selbst herstellt) gehört, ein paar Experten befragt, und dann einen "sinnvollen" Wert in die Erklärung geschrieben.

    Jetzt kommen die Probleme mit dieser Aussage:

    1. Weder die Polizei noch die Bußgeldstelle noch die Staatsanwaltschaft noch das Gericht sind an diese Aussage gebunden. Falls man also z.B. durch entsprechende Gutachter oder ungeschickte Einlassungen des Fahrers zu der Überzeugung kommt, dass es sich beim gemessenen Wert nicht um endogenen Alkohol gehandelt hat, dann kann das ganze eben doch geahndet werden.

    2. Die Umkehrung der Aussage des BMVBS ist offensichtlich falsch: Eine Messung von mindestens 0,2 0/00 bzw. 0,1 mg/l beweist auch noch nichts. Denn auch mit Medikamenten oder Lebensmitteln (also keien "alkoholischen Getränken") lässt sich eine solche Alkoholisierung erreichen.

    3. Das Schreiben des BMVBS, auf das hier Bezug genommen wird, ist vom 25.07.07, der §24c StVO ist erst seit dem 01.08.07 in Kraft. Das Schreiben entbehrt also jeglicher praktischen Grundlage. Das Ministerium gibt hier lediglich seine eigene Rechtsauffassung wieder.

    Hier zeigt sich wieder einmal, dass man gegenüber der Polizei keine Aussagen machen sollte. Durch eine ungeschickte Aussage könnte die Polizei auf die Idee kommen, das ganze eben doch zu verfolgen - Ausgang ungewiss. Allein mit dem Messwert wird ein einigermaßen fähiger Anwalt hier schlimmeres Verhindern können.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 0,06 Promille in der Probezeit!
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 2. September 2009
    Text

    *.¸¸.•*¨`•» Hallo *+*
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    Es ist ein lobenswerter Brauch:
    Wer Gutes bekommt,
    der bedankt sich auch
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