Hat absolut nichts mit dem Sehtest zu tun. Das sind nur die in B eingeschlossenen Klassen: S für kleine Quads, M für 50er Mopeds und L für landwirtschaftlich genutze Zugmaschinen bis 32 km/h (25 km/h mit Anhänger).
>Wenn Du beim Fahren eine Brille tragen mußt, dann steht im Führerschein unter 12. (Beschränkungen/Zusatzangaben) eine 01
Genau. Es besteht aber keine Verpflichtung den ersten Sehtest für den Antrag zu verwenden. Man kann auch so lange "probieren" bis man es auch so schafft. Wie man damit verantwortlich umgeht, muss jeder selbst wissen.
Auf jeden Fall steht bei einem Unfall wegen eines Sehfehlers (das muss nicht unbedingt die Sehschärfe sein, auch denkbar: Farbfehlsichtigkeit wie rot-grün etc., Nachtblindheit, erhöhte Blendempfindlichkeit, eingeschränktes Stereosehen, ...) eben immer der Verdacht einer Straftat im Raum - und zwar unabhängig davon, was im FS steht!