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Datum:
Dienstag, 3. Dezember 2024
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Text der Nachtricht:
>>Hallo, >>wenn ich mich richtig erinnere, bleiben derartige Einträge 10 Jahre stehen. Von daher ist da erstmal nichts dran zu kritteln. Ab 14 ist man strafmündig, also auch da scheint mir kein Fehler. Wenn der Behörde jetzt erst bekannt wurde, dass der Verstoß gegen das BTM stattfand, also bei Erteilung des Prüfauftrags keine Kenntnis vorlag, wird man da auch nicht gegen anstinken können. >>Ich denke, das Sinnvollste wird sein, wenn der "Junge" mal persönlich und höflich bei der Behörde vorspricht und den - hoffentlich - einmaligen Ausrutscher erklärt. Behörden haben meist Ermessensspielräume. Wenn man zum Schluss kommt, dass er aus der Geschichte gelernt hat und keine Wiederholungsgefahr besteht (auch nicht für andere Drogen inkl. Alkohol), lässt man beim Amt vlt. Gnade walten und verzichtet auf eine MPU. > > >Deine Erinnerung täuscht dich nicht . 10 Jahre plus 5 Jahre Überliegefrist. Allerdings hat die Behörde in dem Fall keine Möglichkeit auf die MPU zu verzichten. Die ist bei harten Drogen vorgeschrieben. >
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