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Mittwoch, 4. Dezember 2024
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Text der Nachtricht:
>>>Hi Dean >>> >>>Erstmal gutes Neues >>> >>>>Das ist der schei... wenn man 2 verschiedenen Sachen den gleichen Namen gibt. Einmal gibt es den Ausbildungsnachweis den der FS bekommt, einmal den, den TÜV/DEKRA bekommt. >>> >>>Ähm, du weisst aber schon, dass es 2020 eine Änderung gab? >>> >>>> >>>>Das von Wolfe verlinkte ist der für den Fahrschüler, da kann der TÜV/DEKRA nichts mit anfangen weil dort der Abschluß der Ausbildung und die ordnungsgemäße Durchführung der SoFa nicht bescheinigt wird. >>> >>>Schau mal in die Fahrschülerausbildungsordnung: >>> >>>So heißt es am 1. Januar 2020 in der Fahrschülerausbildungsordnung: „Nach Abschluss der Ausbildung hat der Inhaber der Fahrschule oder die für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellte Person dem Fahrschüler die durchgeführte theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz zu bescheinigen. Der Ausbildungsnachweis (…) ist von dem Inhaber der Fahrschule (…) nach Abschluss der Ausbildung zu unterzeichnen und dem Fahrschüler zur Unterschrift vorzulegen. Wird die Ausbildung nicht abgeschlossen oder wechselt der Fahrschüler die Fahrschule, sind dem Fahrschüler die absolvierten Ausbildungsteile mit dem Ausbildungsnachweis zu bestätigen. >>> >>>>Die richtige Bescheinigung kann aber die neue Fahrschule ausstellen wie Wolfe schon geschrieben hat. >>> >>>Danke. >>>Aber es gibt nur noch den AusbNachweis, mehr nimmer >>> >>>Gruss >>>Wolfe >> >>Dir auch gutes Neues. >> >>Ich bin davon ausgegangen das die alte Fahrschule noch ihre alten Vordruke aufbraucht. Dann ist eine zweite Bescheinigung erforderlich.." Stempel ist bei ihr oben eingetragen und die Unterschrift ebenso unten" schrieb der TE, nix vom Datum unter der Theo Bescheinigung = alter Ausbildungsnachweis >> >>Bei uns läuft das alles mittlerweile Digital, nur noch bei der Prüfungsanforderung für den Fs ankreuzen das die Ausbildung abgechlossen ist. >> >>In obrigem Fall stellt sich jetzt die Frage welche Version der TE hat. > > >PS >hab mal etwas im Net gesucht. >Da gibt es verschiedene Versionen. >Einmal die ziemlich alte in der von dir verlinkten "Buzzer" Version mit Preisangabe und OHNE Bestätigung des Abschlusses der Ausbildung. Auch die neue Version bei Buzzer hat kein Feld zur Bestätigung der Prüfungsreife. https://www.buzer.de/Anlage_3_DV-FahrlG.htm > >Dann die in "Gesetze im Internet". OHNE Preisangabe und OHNE Bestätigung des Abschlusses (entspricht der von "Buzzer") https://www.gesetze-im-internet.de/fahrlg2018dv/BJNR000210018.html > >und die von Degener, OHNE Preisangabe aber MIT Bestätigung des Abshlusses. >https://www.degener.de/neue-bescheinigung-ab-2020-mehr-uebersicht-weniger-papier/ > >Mir erscheind die von Degener die momentan praktikabelste Version zu sein. > >Hat der TE also die Version von "Buzzer" oder "Gesetze im Internet" kann der TÜV/DEKRA nichts damit anfangen (und die Fahrschule nur eingeschränkt) weil Absolvierung der vorgeschriebenen Stunden ja nicht heißt das die Ausbildung abgeschlossen und die Prüfungsreife festgestellt wurde. > >Eine mögliche Erklärung warum dem TE das passiert ist kann sein das die neue Fahrschule die Degener Vordrucke nutzt (und nicht genau hingeschaut hat) und mit TÜV/DEKRA nicht digital zusammenarbeitet. > > > > >
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