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Datum:
Donnerstag, 21. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Hallo! >>Ich befinde mich gerade in einer etwas misslichen Lage, undzwar habe ich im Juni 2022 meine Führerscheinausbildung (Klasse B) in Deutschland begonnen. Zu diesem Zeitpunkt stand fest, dass ich im Dezember 2022 ein Work and Travel (geplant ist ca. 1 Jahr) in Neuseeland antreten werde. Nachdem meine Fahrschule mor leider innerhalb von 3 Monaten nur 3 Fahrstunden anbwieten konnte, wechselte ich diese. Meine Theorieprüfung habe ich mit 0 FP bestanden und in der neuen Fahrschule konnte ich glücklicherweise auch zu genüge Fahrstunden nehmen. Nun wurde ich sehr kurzfristig am 09.11 zur Prüfung vorgestellt - in der Prüffahrt hatte ich dann leider einen anderwn Lehrer, mit dem ich gar nicht zurechtkam und zudem ein anderes Auto. Leider habe ich hier nicht bestanden. Anschließend habe ich mit ganz viel Glück tatsächlich gestern noch einmal zur Prüfung antreten dürfen. Diese wurde leider, trotz laut Fahrlehrer ordentlicher Fahrweise, vom Prüfer als nicht bestanden eingetragen. (Grund war 1. auf der rechten Spur der Autobahn nur 110 km/h statt 130 km/h und 2. bin ich in einer engen Straße mit parkenden Autos auf beiden Seiten zu weit rechts gefahren (wobei ich gesehen hatte, dass es sehr eng ist und ich deshalb sehr vorsichtig gefahren bin, ich bin auch ohne Eingreifen des Lehrers gut an den Autos vorbeigekommen). Nun, der Prüfer hat mich jedenfalls deswegen durchfallen lassen. >>Nun ist meine Frage, ob es grundsätzlich möglich ist, eine angefangene Führerscheinausbildung (mir fehlt nur noch die praktische Prüfung) in Neuseeland zu beenden, sodass ich im Laufe meines Work and Travels eben doch noch zum Fahren komme. Bitte keine Antworten mit \"du weißt aber schon dass dort Linksverkehr herrscht\" - das ist mir natürlich bewusst! >>Mir ist v. a. aich nicht wichtig, dass der Führerschein nach der Rückkehr nach Deutschland auch hier gültig wäre (ich gehe davon aus, die praktische Prüfung werde ich ohnehin nochmal in Deutschland machen müssen), hauptsächlich wäre es super, wenn ich dort etwas mobiler wäre. >>Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, die Prüfung dort zu absolvieren. >>Danke im Voraus! > >Du kannst in NZ nach dortigem Recht eine Fahrerlaubnis machen. Die Ausbildung in D und die Theorieprüfung werden sie Dir dort aber mit Sicherheit nicht anrechnen. Wenn Du wieder in D bist, kannst Du den neuseeländischen Führerschein "Class 1 (full)" in die Klasse B umschreiben lassen, ohne hier Theorie- oder Praxisprüfung machen zu müssen, da NZ ein sog. "Anlage 11 Staat" ist. Wenn Du allerdings den Class 1 noch keine 2 Jahre besitzt, bekommst Du den Klasse B bis zur Vollendung der 2 Jahre erstmal auf Probe.
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