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Donnerstag, 21. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>>Guten Tag, >> >>Hi, >> >>>es geht um meine Sonderfahrten die im August ablaufen. Ich habe die Sonderfahrten im August 2020 bei meiner alten Fahrschule absolviert. >> >>Das ist schonmal generell gut. >> >>>Den Fahrerlaubnisantrag musste ich erneut beantragen, dieser ist erstmal bis zum 17.02.2023 gültig. Sobald ich die Theorieprüfung bestehe, verlängert der Antrag sich ja um ein Jahr. >> >>Jetzt kommt die Frage: warum damals nicht fertiggemacht, warum ist der alte Antrag verfallen? Corona, lange Pausen aufgrund privater und persönlichen Problemen, bin leider durchgefallen und mein Antrag sollte 2020 im September ablaufen aber aufgrund corona wurde er bis zum 31.12.2021 verlängert. >> >> >>>So jetzt würde ich gerne wissen, ob man die Sonderfahrten aufgrund der Umstände verlängern kann. Meine jetzige Fahrschule , hat erst gesagt ich soll mich an die Labo wenden , die labo meinte die sind nur zuständig für den Antrag. >> >>Das Labo hat damit garnix zu tun, auch mehr oder weniger deine alte Fahrschule nicht mehr. >> >>>Dann bin ich zur Fahrschule und die sagten mir , das das Amt damit nichts zu tun hat und es eine 2 Jahresfrist gibt für Sonderfahrten. >> >>Und hier ist der Fehler deiner neuen Fahrschule! >> >>Deine Sonderfahrten verjähren nicht, nur deine Ausbildungsbescheinigung ?? >> >> >>>Muss ich die Sonderfahrten nochmal neu machen ? Vielleicht tut es gut die nochmal zu fahren >> >>Deine neue Fahrschule muss sich davon überzeugen, dass du das Wissen und Können noch hast. >>Eine Ausbildungsbescheinigung der alten Fahrschule hast du hoffentlich, ohne die hast du keinen Nachweis. >> >>Wenn ich dein neuer FL wäre, würde ich be schöne Überland-/Autobahntour mit dir planen, die einige Ansprüche enthält. >>Solltest du diese gut bestehen, würde ich die alten Stunden gelten lassen. >> >>Wenn du dabei viele oder grobe Fehler machst -> alle Sonderfahrten wiederholen, um das Können wieder aufzufrischen. >> >>Aber nochmals: nur die Ausbildungsbescheinigung ist befristet und kann nach Ablauf von 2 Jahren NICHT mehr verwendet werden. >Ich bin etwas verwirrt, was ist eine Ausbildungsbescheinigung. >Meine jetzige Fahrschule besitzt meinen Ausbildungsnachweis der alten Fahrschule. >Was bedeutet das nun, ist dieser Nachweis nur 2 Jahre gültig? Und somit auch alle Fahrten die in dem Nachweis stehen >Oder kann ich die Fahrschule wechseln und denen mein Nachweis vorlegen. >So genau habe ich das nicht verstanden, bitte um Rückantwort:) und Entschuldigung für die Rechtschreib-und Grammatikfehler. > >> >>Falls deine Fahrschule dies nicht kennt, sollen sie mal bitte ins Gesetz schauen und ne Nachschulung besuchen. Grinz >> >>Dass eine Auffrischung als Anfänger aber nicht schadet, sollte dir selber klar sein >> >>>Habe ich in meiner Situation andere Möglichkeiten, Vielen Dank !:) >> >>Siehe oben >> >>Grüssle >>Wolfe
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