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Datum:
Freitag, 22. November 2024
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Text der Nachtricht:
>> >>>>>> ich kenne mich also auf den Straßen aus. >> >>Anscheinend nicht und mit den Vorschriften erst recht nicht. >> >>a) https://bussgeldcheck.bild.de/c/rechtsfahrgebot/ >> >>b) §5,6 "...Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. ..." Langsame Fahrzeuge = bis 60 km/h; sollte man als LKW Fahrer kennen und wissen >> >>c) "Roler" gehen bis 45 km/h; einzig die alte DDR Schwalbe darf 60 fahren. Ist es keine "Schwalbe" ist der Roller nicht zum Verkehr zugelassen und es steht sogar FoF (Fahren ohne Fahrerlaubnis) im Raum. >> >>Oben wollte jemand die anderen VT "zwingen". Zwingen ist eine Nötigung und ein Straftatbestand. >> > >Also ich werde werde die STVO nicht zitieren. >Punkt 1: Mein Roller ist wie beschrieben 30 Jahre alt, darf daher also 50 km/h fahren. >Punkt 2: langsamere Fahrzeuge steht hier wohl nicht zur Debatte, denn es darf nur 50 km/h gefahren werden. Schafft mein Roller gut. >Punkt 3: Roller schreibt man mit 2 L. Und das Roller bei 45 Km/h enden, würde ich direkt wieder vergessen. Das stimmt so nämlich mal gar nicht. Es gibt sie, soweit ich weiß, mit bis zu 600ccm. >Wenn das schreib doch wenigstens von einer bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit. Und beacht dabei die 50 km/h Modelle. >Sowie die weiteren Ausführungen, wie 50 km/h erlaubt auf der Strecke. >Paragraphenreiten, muss ja Spaß machen. >Egal was du schreibst, die einzigen die sich in den von mir beschriebenen Fällen falsch verhalten und sich der Nötigung strafbar machen, sind die Autofahrer. Punkt. >Und ach ja, ich fahre gar nichts ohne Fahrerlaubnis, ich habe bis DE alles.
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