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Datum:
Donnerstag, 21. November 2024
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Text der Nachtricht:
> >>>>> ich kenne mich also auf den Straßen aus. > >Anscheinend nicht und mit den Vorschriften erst recht nicht. > >a) https://bussgeldcheck.bild.de/c/rechtsfahrgebot/ > >b) §5,6 "...Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. ..." Langsame Fahrzeuge = bis 60 km/h; sollte man als LKW Fahrer kennen und wissen > >c) "Roler" gehen bis 45 km/h; einzig die alte DDR Schwalbe darf 60 fahren. Ist es keine "Schwalbe" ist der Roller nicht zum Verkehr zugelassen und es steht sogar FoF (Fahren ohne Fahrerlaubnis) im Raum. > >Oben wollte jemand die anderen VT "zwingen". Zwingen ist eine Nötigung und ein Straftatbestand. >
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