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Datum:
Samstag, 23. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Moin, >> >>>>Nimmt man ds Datum der letzten Sonderfahrt, was aber nicht zwingend der Abschluß der Ausbildung sein muss, gelten die Sonderfahrten bis August 2023. >>> >>>Okay vielen Dank für die Antwort! >> >>Da muss ich meinem werten Kollegen widersprechen ;) >> >>Ich weiss nicht, warum sich diese Info immer hält, aber Sonderfahrten verfallen nicht nach 2 Jahren. >>Die gelten weiter. >> >>Der Fahrlehrer muss sich nach der langen Zeit wieder davon überzeugen, dass es noch klappt, aber es gibt keinen Verfall von Sonderfahrten. >>Genausowenig wie Theo. >> >>Nuene Antrag stellen, Theostunden bleiben erhalten >> >>Grüssle >>Wolfe > >Du beziehst dich auf eine NICHT abgeschlossene Ausbildung >https://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2013/februar-2013/id-2013-02-89-ausbildungsbescheinigung-wie-lange-ist-sie-gueltig.html > > >Ist die Ausbildung aber abgeschlossen gilt die Ausbildungsbescheinigung 2 Jahre. >Danach gilt wieder §6 Fahrschülerausbildungsordnung. > >Solltest du eine bessere Quelle haben - immer her damit.
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