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Datum:
Samstag, 23. November 2024
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Text der Nachtricht:
>> >>>Soso, man kann also keinen Widerspruch einlegen gegen eine nicht bestandene Prüfung und ist dem Prüfer schutzlos ausgeliefert. Fragen wir doch einen Anwalt: >>> >>>https://www.frag-einen-anwalt.de/Beschwerde-TUeV-Pruefer-,pr-Pruefung--f148907.html >>> >> >>Warum enthältst Du uns dann vor,, was der Anwalt da sagt? >> >>- "...muss er innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Fahrerlaubnisbehörde einlegen." Also nicht beim TÜV oder Prüfer, sondern bei der Fahrerlaubnisbehörde, da die Prüfung für sich eben kein Verwaltungsakt ist: mein Reden! >> >>- "... dass ein bestimmter Verwaltungsakt erlassen wird." Aha, von der Fahrerlaubnisbehörde: mein Reden! >> >>- "... Nach einer Ablehnung, die man hier wahrscheinlich erwarten müsste,..." Also Versagen der Fahrerlaubnis: mein Reden! >> >>- "...besteht keine Möglichkeit darauf zu bestehen, dass dieser Prüfer keine Fahrprüfung mehr bei Ihrer Fahrschule abnimmt." "... keine Möglichkeit ..." : mein Reden! >> > >Der Anwalt selbst redet von "Widerspruch einlegen". Ein Widerspruch ist PER DEFINITION das Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt.
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