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Datum:
Samstag, 23. November 2024
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Text der Nachtricht:
> >> >>Soso, man kann also keinen Widerspruch einlegen gegen eine nicht bestandene Prüfung und ist dem Prüfer schutzlos ausgeliefert. Fragen wir doch einen Anwalt: > >** Man kann gegen alles und jedes Beschwerde/Widerspruch einlegen** >> >>https://www.frag-einen-anwalt.de/Beschwerde-TUeV-Pruefer-,pr-Pruefung--f148907.html > >** Der Verwaltungsakt "Erteilung einer Fahrerlaubnis" ist grundsätzlich vom bestehen einer Prüfung abhängig......im günstigsten Fall für de FS wird die Prüfung von der PrfOrg, nicht der Fahrschule, kostenfrei wiederholt. Eine Fahrerlaubnis auf dem Verwaltungsweg nach einer Beschwerde wegen einer versemmelten Prüfung gibt es nicht. >> >>Was das Ablehnen eines Prüfers angeht: ein Fahrlehrer hat mir mal in einem Gespräch gesagt, dass dies sehr wohl möglich ist und er es auch schon zwei Mal selbst durchgezogen hat. > >** Es hat schon eine andere Qualtität wenn ein FL einen Prüfer ablehnt als wenn es ein FS macht. Einem FL stehen da ganz andere Möglichkeiten zur Verfügung *** >> >>Im Allgemeinen: Ich verstehe hier diese Contrahaltung gegen Fahrschüler nicht. Immer werden hier die Fehler beim Fahrschüler gesucht. > >** Kennen die FS den Fahraufgabenkatalog, die Bewertungskriterien,die Leitlinien der PrüfOrg? Nein, im Auto gibt es nur 2 die das alles kennen, der FL und der aaP. Wenn ein aaP das alles buchstabengetreu einhalten würde, bekam keiner einen Führerschein......und den Fehler hat immer noch eindeutig der FS gemacht. Sollte der FL einen Ausbildungsfehler gemacht haben, landet der umgehend bei seiner zuständigen Aufsichtsbehörde....was dann mit einem Entzug der Fahrlehrerlaubnis enden kann. > >Die Ausreden eines FS nach einer versemmelten Prüfung sind so zahlreich wie es Sterne am Himmel gibt. > >
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