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Samstag, 23. November 2024
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Text der Nachtricht:
> Mir wurde die Fahrerlaubnis für 4 Monate entzogen. >> >>Nun habe ich vor etwa 6 Wochen Post vom Landratsamt bekommen, bei dem mir ein Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger auferlegt wurde. Im Schreiben steht keine Fristsetzung bis wann ich diesen absolvieren muss. Alle Fahrschulen die ich angerufen habe meinten, dass es eine Fristsetzung hätte geben müssen. >> >>Anfang dieser Woche habe ich von der Staatsanwaltschaft meinen Eingezogenen Führerschein zurückbekommen. In dem dazugehörigen Schreiben steht, dass ich noch bis zum 19.08. 24 Uhr kein KfZ führen darf. Von einem Seminar wird nichts erwähnt. >> > >> >>Meine Frage wäre jetzt, ob ich das Seminar überhaupt noch brauche, weil ich meinen Schein schon habe und das Fahrverbot die Tage endet? > > >In deinem Posting stimmt was nicht. Du hattest einen Entzug der Fahrerlaubnis, da gibt es nicht einfach den Führerschein wieder. Der muss neu beantragt werden, die Staatsanwaltschaft kann ihn gar nicht zuschicken das er vernichtet wurde, >Lies das Schreiben vom SVA nochmal genau. Du wärst der Erste der keine Frist hätte. Gehst du nicht zum Seminar ist die Fahrerlaubnis wieder weg. Steht auch in jedem 2. Fragebogen
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