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Datum:
Samstag, 23. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Guten Abend, > >ich habe Ende letzten Jahres beim ausparken unbemerkt ein anderes Auto erwischt und zur Arbeit gefahren. Am selben Abend hab ich mein Auto gegenüber vom Unfallort wieder abgestellt. Langer Rede Kurzer Sinn, mir wurde Unfallflucht unterstellt. Nach rechtlicher Beratung und um Geld zu sparen, hatte ich mich endschieden meinen Widerspruch zurückzunehmen. Mir wurde die Fahrerlaubnis für 4 Monate entzogen. > >Nun habe ich vor etwa 6 Wochen Post vom Landratsamt bekommen, bei dem mir ein Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger auferlegt wurde. Im Schreiben steht keine Fristsetzung bis wann ich diesen absolvieren muss. Alle Fahrschulen die ich angerufen habe meinten, dass es eine Fristsetzung hätte geben müssen. > >Anfang dieser Woche habe ich von der Staatsanwaltschaft meinen Eingezogenen Führerschein zurückbekommen. In dem dazugehörigen Schreiben steht, dass ich noch bis zum 19.08. 24 Uhr kein KfZ führen darf. Von einem Seminar wird nichts erwähnt. > >Am 17.08. würde jedoch mein Seminar beginnen. > >Meine Frage wäre jetzt, ob ich das Seminar überhaupt noch brauche, weil ich meinen Schein schon habe und das Fahrverbot die Tage endet? >Im Internet habe ich über sehr viele verschiedene Regelungen und Sachverhalte gelesen. >Bei manchen stand, dass sobald man den Schein hat, keine Seminare nötig sind, andere berichteten über ungültige Schreiben ohne Fristsetzung. > >Gruß > >
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