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Datum:
Samstag, 23. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Ich bin 52 und habe letztes Jahr die Bescheinigung zum B 196 erworben. > >Allerdings finde ich es völlig absurd, dass einem damit niemals automatisch der A 1 zuerkannt wird. Ich würde mir ja eingehen lassen, ihn nach einer bestimmten Anzahl von Jahren. Denken sich die realitätsfernen Verwaltungsjuristen vielleicht, ein A 1-Neuling kann kraft Handauflegen kategorisch immer besser fahren als beispielsweise ein B 196-Inhaber nach 10 Jahren Praxis mit 10 Motorradfahrsicherheitstrainings. > >Dann noch diese Widersinnigkeit, dass z.B. mein 90-jähriger Vater, nur weil er vor einem Stichtag 1954 den Autoführerschein erworben hat, automatisch bis Krafträder bis 250 ccm fahren darf, obwohl er es gar nicht kann. Als er in Griechenland ein Motorrad mieten wollte, hat ihm die Moto-Vermietung schlußendlich einen großen! Automatikroller gegeben, weil er mit der Schaltung nicht zurecht kam. > >Diejenigen, die vor einem Stichtag 1980 den FS-Kl. 3 erworben haben, haben automatisch, ohne auch nur 1 Fahrstunde abgelegt zu haben, den A 1. > >In den beiden vorgenannten Fällen ist es hinsichtlich der Sicherheit völlig egal, ob diese Personenkreise Motorradfahren können. > >Wir mit dem B 196 haben immerhin Fahrstunden absolvieren müssen und da wäre auch bei erfolgloser Teilnahme die Ausstellung der Bescheinigung zu verweigern gewesen!
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