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Datum:
Sonntag, 24. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Hallo Zusammen, > >Hi, > >>ich hoffe dass mir auf diesem Weg jemand meine Frage beantworten kann, da selbst die Fahrschule hier scheitert. > >Ähm. dann such die besser ne bessere Fahrschule. >Sowas gehört zum Wissen eines Fahrlehrers. > >>Im Frühling 2019 habe ich meinen A2 Führerschein bestanden und nach zwei Jahren Fahrerfahrung darf man ja den A machen. > >Ja, 2 Jahre Besitz der FE Klasse A2, um den vereinfachten Weg dann zu gehen. > >>2020 habe ich allerdings 7 Monate den Führerschein entzogen bekommen. >>Nun zu meiner Frage: Ist es mir dann überhaupt erlaubt diesen Frühling den A zu machen? Oder beträgt der Zeitraum nun 2 Jahre + 7 Monate? > >Damit hattest Du keine 2 JAhre Besitz, also darfst du noch warten > >>Vielen Dank für Antworten > >Wolfe
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