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Datum:
Sonntag, 24. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Hallo zusammen, >> >>folgende Situation: wenn ich die Theorieprüfung für den Führerschein Klasse B erfolgreich beim TÜV abgelegt habe und ich mich aber letztendlich dazu entscheide die Klasse AM (Roller) zu absolvieren (und nicht B), muss ich dann hierfür noch speziell die Theorieprüfung AM ablegen oder wäre die abgelegte B Theorieprüfung ausreichend, da diese ja letztendlich „höherwertig“ ist und AM ja beinhaltet? >>Mir ist bewusst, dass ich für AM so oder so noch eine praktische Prüfung usw. ablegen muss und auch nochmal Kosten auf mich zukommen, es geht bei meiner Frage aber ausschließlich um die Theorieprüfung, ob diese dann „ersatzweise“ anerkennt wird oder ich diese ebenso nochmals ablegen muss und nochmals die Theoriestunden absitzen muss. >> > >Da Du noch nicht Inhaber der FE-Klasse B bist, bist Du auch nicht im Besitz der Einschlussklasse AM. Selbiges gilt übrigens auch für die Klasse L, für die man ausschließlich eine Theorieprüfung benötigt, und die ebenfalls Einschlussklasse der Klasse B ist. Folglich musst Du den normalen Weg des Ersterwerbs der Klasse AM beschreiten - inkl. Theorieprüfung. Für die Ausbildung wird Dir der Grundstoff aus B angerechnet, den 2-stündigen klassenspezifischen Stoff AM musst Du noch machen. >Selbst für eine Mofaprüfbescheinigung müsstest Du noch die entsprechende Ausbildung absolvieren und die Theorieprüfung ablegen, wenn Du nicht im Besitz irgendeiner Fahrerlaubnisklasse bist (und nicht vor dem 1.4.1980 das 15. Lebensjahr vollendet hast).
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